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Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1935 Betreff: Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg Zu 1.: Wie bereits in der Stellungnahme ST 431 vom 23.02.2018 zur OM 2540/17 dargelegt wurde, befindet sich die Tempo-30-Beschilderung bereits südlich der Hausnummer 129. Damit ist der Bereich der Wohnbebauung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h begrenzt. Daran hat sich nichts geändert. Eine Verlängerung des auf 30 km/h begrenzten Bereiches ist aufgrund der fehlenden Wohnbebauung nicht erforderlich. Zu 2.: Der Tempo-30-Bereich der Straße Am Dachsberg ist im Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei, da es sich hier um einen Teil des offiziellen Schulwegs der Berkersheimer Schule handelt. Die Geschwindigkeitskontrollen richten sich nach dem offiziellen Schulweg, der mit dem Ende der Wohnbebauung bei Hausnummer 127/118 endet. Aus diesem Grund sieht die Städtische Verkehrspolizei von Kontrollen in dem vom Ortsbeirat gewünschten erweiterten Bereich, der dann außerhalb des Schulwegs läge, ab. Zu 3.: Die Markierung von Schutzstreifen oder gar Radfahrstreifen in der Straße Am Dachsberg ist aufgrund der geringen Fahrbahnbreite (in weiten Teilen unter 6,50 m) nicht möglich. Erst im südlichsten Abschnitt im Bereich der Bebauung wäre theoretisch eine Radverkehrsführung per Markierung möglich, allerdings müsste dann die Querungsinsel in Höhe Hausnummer 200 entfallen, was nicht sinnvoll erscheint. Aus den genannten Gründen kann keiner der Anregungen entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3149