Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST
1935
Betreff: Tempo 30 auf der
Straße Am Dachsberg Zu 1.: Wie bereits in der Stellungnahme ST 431 vom
23.02.2018 zur OM 2540/17 dargelegt wurde, befindet sich die
Tempo-30-Beschilderung bereits südlich der Hausnummer 129. Damit ist der
Bereich der Wohnbebauung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
begrenzt. Daran hat sich nichts geändert. Eine Verlängerung des auf 30 km/h
begrenzten Bereiches ist aufgrund der fehlenden Wohnbebauung nicht
erforderlich.
Zu 2.: Der Tempo-30-Bereich der Straße Am Dachsberg ist im
Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei, da es sich hier um einen Teil des
offiziellen Schulwegs der Berkersheimer Schule handelt. Die
Geschwindigkeitskontrollen richten sich nach dem offiziellen Schulweg, der mit
dem Ende der Wohnbebauung bei Hausnummer 127/118 endet. Aus diesem Grund sieht die Städtische
Verkehrspolizei von Kontrollen in dem vom Ortsbeirat gewünschten erweiterten
Bereich, der dann außerhalb des Schulwegs läge, ab. Zu 3.: Die Markierung von Schutzstreifen oder gar
Radfahrstreifen in der Straße Am Dachsberg ist aufgrund der geringen
Fahrbahnbreite (in weiten Teilen unter 6,50 m) nicht möglich. Erst im
südlichsten Abschnitt im Bereich der Bebauung wäre theoretisch eine
Radverkehrsführung per Markierung möglich, allerdings müsste dann die
Querungsinsel in Höhe Hausnummer 200 entfallen, was nicht sinnvoll erscheint.
Aus den genannten Gründen kann
keiner der Anregungen entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2018, OM 3149