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Kreativräume in der Gutleutstraße erhalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1933 Betreff: Kreativräume in der Gutleutstraße erhalten Zu 1 und 2: Das Land Hessen prüft derzeit die jüngst von der Stadt vorgeschlagenen Erwerbsmodalitäten. Aus diesem Grunde konnte der Magistrat eine Verlängerung des Mietvertrags mit Basis e.V. über eine kulturelle Nutzung des Gebäudes Gutleutstraße 8 - 12 durch das Land erwirken. Zu 3: Die Voraussetzungen zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff BauGB liegen nicht vor, da diese Liegenschaft keinem der in den vorgenannten Vorschriften geregelten Fällen unterliegt. Insbesondere ist eine Nutzung für öffentliche Zwecke als Voraussetzung für ein Vorkaufsrecht nicht festgesetzt. Zu 4: Der Magistrat ist zuversichtlich, dass eine Einigung mit dem Land Hessen über den Kauf der Liegenschaft Gutleutstraße in absehbarer Zeit vereinbart werden kann. Damit wäre die Nutzung des Gebäudes für künstlerische Belange langfristig gesichert. Darüber hinaus versucht der Magistrat mit unterschiedlichsten Förderprogrammen, wie z.B. mit dem Programm "Leerstehende Räume für Kreative", die Nutzung von Immobilien im Bahnhofsviertel und anderen Stadtteilen für künstlerische Zwecke zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2012, V 476

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