Kreativräume in der Gutleutstraße erhalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST
1933
Betreff: Kreativräume in
der Gutleutstraße erhalten Zu 1 und 2: Das Land Hessen prüft derzeit die jüngst von der
Stadt vorgeschlagenen Erwerbsmodalitäten. Aus diesem Grunde konnte der
Magistrat eine Verlängerung des Mietvertrags mit Basis e.V. über eine
kulturelle Nutzung des Gebäudes Gutleutstraße 8 - 12 durch das Land
erwirken. Zu 3: Die Voraussetzungen zur Ausübung des gesetzlichen
Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff BauGB liegen nicht vor, da diese Liegenschaft
keinem der in den vorgenannten Vorschriften geregelten Fällen unterliegt.
Insbesondere ist eine Nutzung für öffentliche Zwecke als Voraussetzung für ein
Vorkaufsrecht nicht festgesetzt. Zu 4: Der Magistrat ist zuversichtlich, dass eine
Einigung mit dem Land Hessen über den Kauf der Liegenschaft Gutleutstraße in
absehbarer Zeit vereinbart werden kann. Damit wäre die Nutzung des Gebäudes für
künstlerische Belange langfristig gesichert. Darüber hinaus versucht der Magistrat mit
unterschiedlichsten Förderprogrammen, wie z.B. mit dem Programm "Leerstehende
Räume für Kreative", die Nutzung von Immobilien im Bahnhofsviertel und anderen
Stadtteilen für künstlerische Zwecke zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.09.2012, V 476