Aufstellen eines Hundekotabfallbehälters und Beutelspenders sowie weiterer Abfallbehälter
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1932
Betreff: Aufstellen eines Hundekotabfallbehälters und Beutelspenders sowie weiterer Abfallbehälter Der Magistrat wird den Bedarf ermitteln und ggf. die Anzahl der Abfallbehälter erhöhen. Spezielle Behältnisse zur Aufnahme von Hundekotbeutel gehören nicht zum Ausstattungssortiment der Stadt Frankfurt. Unter Berücksichtigung der mit der Aufstellung und Betreuung von Hundekotbeutelspendern verbundenen Kosten, der geforderten Eigenverantwortung der Hundebesitzer und der gesammelten Erfahrungen, werden als Ausnahmeregelung nur noch da neue Spendenbehälter an den von uns zu betreuenden Flächen und Anlagen aufgestellt, wo - dem Magistrat Paten benannt werden, - sich dieser Pate zur Betreuung der Einrichtung bereiterklärt und die Befüllung der Spenderautomaten mit bereitgestellten Tüten selbst übernimmt, - sich der Bedarf aus gesamtstädtischer Sicht im Einzelfall ableiten lässt und fachlich keine Einwände bestehen. Sollte dem Ortsbeirat ein/e Pate/-in bekannt sein, kann der Bitte nach Aufstellung eines Hundekotbeutelspenders entsprochen werden.