Aufstellen eines Hundekotabfallbehälters und Beutelspenders sowie weiterer Abfallbehälter
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST
1932
Betreff: Aufstellen eines
Hundekotabfallbehälters und Beutelspenders sowie weiterer Abfallbehälter
Der Magistrat wird den Bedarf
ermitteln und ggf. die Anzahl der Abfallbehälter erhöhen. Spezielle Behältnisse
zur Aufnahme von Hundekotbeutel gehören nicht zum Ausstattungssortiment der Stadt Frankfurt. Unter Berücksichtigung der mit der Aufstellung und
Betreuung von Hundekotbeutelspendern verbundenen Kosten, der geforderten
Eigenverantwortung der Hundebesitzer und der gesammelten Erfahrungen, werden
als Ausnahmeregelung nur noch da neue Spendenbehälter an den von uns zu
betreuenden Flächen und Anlagen aufgestellt, wo - dem Magistrat Paten benannt werden, - sich dieser Pate zur Betreuung der
Einrichtung bereiterklärt und die Befüllung der Spenderautomaten mit
bereitgestellten Tüten selbst übernimmt, - sich der Bedarf aus gesamtstädtischer Sicht im
Einzelfall ableiten lässt und fachlich keine Einwände bestehen. Sollte dem Ortsbeirat ein/e Pate/-in bekannt sein,
kann der Bitte nach Aufstellung eines Hundekotbeutelspenders entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.09.2012, OM 1524