Gasbeleuchtung im Dichterviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST
1929
Betreff: Gasbeleuchtung im
Dichterviertel Die Umrüstung der Gasbeleuchtung in der
Fritz-Reuter-Straße erfolgte entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014. Demnach gehören einige
Straßen im Dichterviertel zu einem sogenannten Umrüstungsgebiet. Die dort
vorhandenen Gasleuchten werden durch LED-Elektroleuchten ersetzt. Diese sind im
äußerlichen Erscheinungsbild gleichwertig. Zu 1. Die Umrüstung der Gasbeleuchtung in Frankfurt am
Main erfolgt auf Basis des oben genannten Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung. Eine zusätzliche Information an die jeweiligen
Ortsbeiräte im Vorfeld der einzelnen Maßnahmen ist dabei nicht vorgesehen. Die
betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner erhalten vor Beginn der Arbeiten jedoch
eine Information über den zeitlichen und räumlichen Rahmen der anstehenden
Baumaßnahme. Zu 2. Die derzeitige Planung zur Umrüstung der
Gasbeleuchtung sieht für die Jahre 2018 und 2019 keine weiteren Maßnahmen im
Dichterviertel vor. Zu 3. Die Stadt ist aus haftungsrechtlichen Gründen
verpflichtet, bei allen neu zu errichtenden Straßenbeleuchtungsanlagen die
aktuellen Vorschriften und Normen sowie die damit verbundenen
Beleuchtungsniveaus auf den Straßen und Wegen einzuhalten. Eine reduzierte
Helligkeit des Beleuchtungsniveaus ist daher nicht möglich. Da die alte und wenig effektive Gasbeleuchtung zu
einer Zeit errichtet wurde, als noch keine lichttechnischen Normen für die
Straßenbeleuchtung existierten, liegt das Beleuchtungsniveau nach einer
Gasleuchten-Umrüstung meist über dem der früheren Gasbeleuchtung. Bei der Entwicklung der LED-Gas-Ersatzleuchten wurde
besonderer Wert auf eine dem Gaslicht entsprechende Lichtfarbe gelegt. Diese
Ersatzleuchten wurden auch in Teilen des Dichterviertels eingesetzt. Anhand der
für einen öffentlichen Einsatz erforderlichen lichttechnischen Messungen kann
für die LED-Gas-Ersatzleuchten von einer dem ursprünglichen Gaslicht gleichwertigen Lichtfarbe gesprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.06.2018, OM 3375
Antrag vom
15.11.2018, OF
565/9