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Gasbeleuchtung im Dichterviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1929 Betreff: Gasbeleuchtung im Dichterviertel Die Umrüstung der Gasbeleuchtung in der Fritz-Reuter-Straße erfolgte entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014. Demnach gehören einige Straßen im Dichterviertel zu einem sogenannten Umrüstungsgebiet. Die dort vorhandenen Gasleuchten werden durch LED-Elektroleuchten ersetzt. Diese sind im äußerlichen Erscheinungsbild gleichwertig. Zu 1. Die Umrüstung der Gasbeleuchtung in Frankfurt am Main erfolgt auf Basis des oben genannten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Eine zusätzliche Information an die jeweiligen Ortsbeiräte im Vorfeld der einzelnen Maßnahmen ist dabei nicht vorgesehen. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner erhalten vor Beginn der Arbeiten jedoch eine Information über den zeitlichen und räumlichen Rahmen der anstehenden Baumaßnahme. Zu 2. Die derzeitige Planung zur Umrüstung der Gasbeleuchtung sieht für die Jahre 2018 und 2019 keine weiteren Maßnahmen im Dichterviertel vor. Zu 3. Die Stadt ist aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, bei allen neu zu errichtenden Straßenbeleuchtungsanlagen die aktuellen Vorschriften und Normen sowie die damit verbundenen Beleuchtungsniveaus auf den Straßen und Wegen einzuhalten. Eine reduzierte Helligkeit des Beleuchtungsniveaus ist daher nicht möglich. Da die alte und wenig effektive Gasbeleuchtung zu einer Zeit errichtet wurde, als noch keine lichttechnischen Normen für die Straßenbeleuchtung existierten, liegt das Beleuchtungsniveau nach einer Gasleuchten-Umrüstung meist über dem der früheren Gasbeleuchtung. Bei der Entwicklung der LED-Gas-Ersatzleuchten wurde besonderer Wert auf eine dem Gaslicht entsprechende Lichtfarbe gelegt. Diese Ersatzleuchten wurden auch in Teilen des Dichterviertels eingesetzt. Anhand der für einen öffentlichen Einsatz erforderlichen lichttechnischen Messungen kann für die LED-Gas-Ersatzleuchten von einer dem ursprünglichen Gaslicht gleichwertigen Lichtfarbe gesprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3375 Antrag vom 15.11.2018, OF 565/9