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Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die SEF muss den über 100 Jahre alten Abwasserkanal in der Liederbacher Straße aufgrund von baulichen Schäden sanieren. Es ist beabsichtigt den Kanal in grabenloser Weise zu sanieren, so dass die Belastung mit Baustellenverkehr und langen Bauzeiten für die Anwohner und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. Für die notwendigen Vorarbeiten sind jedoch im Kanal bei Trockenwetter Stemmarbeiten in Handarbeit auszuführen. Hierzu ist es erforderlich die Straße in den betroffenen Abschnitten voll zu sperren, um ein sicheres Arbeiten der Sanierungskolonnen gewährleisten zu können. - der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird; - die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden; - zeitliche Abhängigkeiten erläutert werden; - bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat auch über die Auswirkungen informiert wird Das Straßenverkehrsamt ist die verkehrsrechtlich anordnende Behörde. Bei Baumaßnahmen, die großräumige Absperrungen nach sich ziehen, werden Pressemitteilungen ausgegeben sowie Informationen über www.mainziel.de und Schnittstellen zu Navigationsanbietern zur Verfügung gestellt. Sollte der Bedarf nach weiteren Informationen seitens des Ortsbeirates bestehen, können diese im Geschäftsgang zum jeweiligen Projekt angefragt werden. Die SEF wird dann entsprechend der Anfrage informieren, bei Bedarf auch in Ortsbeiratssitzungen. - die Anwohner und die von den Sperrungen betroffenen Nachbarschaften, auch die der Nebenstraßen, rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten am Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, gegebenenfalls aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter:innen gefährdet werden; Die Anwohner wurden von dem ausführenden Bauunternehmen gemäß verkehrsrechtlicher Verfügung inklusive Wurfsendungen der jeweiligen Liegenschaften benachrichtigt. Ergänzend wurde über die Presse und die Homepage der SEF über die Baumaßnahme informiert. Außerdem befindet sich an der Baustelle ein Hinweis auf die Homepage der SEF und einer Rufnummer unter der man entsprechende Informationen abrufen kann. - alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur beziehungsweise durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrerinnen und Fahrer über Umleitungen informiert werden können; - VGF und traffiQ rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden; Die VGF beziehungsweise traffiQ wird im Vorfeld der Planung mit entsprechender Vorlaufzeit einbezogen. Für die Aushänge an den Haltestellen und die Information über die gesetzten Umleitungen ist die VGF beziehungsweise die traffiQ zuständig. Die Maßnahmen für die durch die Sperrung betroffenen Linien 50, 51 und 58 mussten teilweise sehr kurzfristig umgesetzt werden, da sich die Arbeiten in der Liederbacher Straße als schwierig herausstellten und Sperrkonzepte nicht mit dem entsprechenden Vorlauf bearbeitet werden konnten. Die Verkehrsunternehmen (hier: DB Regio Bus und ICB) wurden zeitnah und je nach Sachlage umgehend auf die Sperrungen und die damit einhergehenden Umleitungsmaßnahmen der Buslinien hingewiesen. -die Polizei über die geänderten Verkehrsführungen informiert wird. Die Anhörung der Polizei findet vor Erlass der Anordnung statt. Weiterhin erhält diese die Durchschriften zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Verkehrszeichenpläne vom Straßenverkehrsamt.