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Umfangreiche Baumaßnahme für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1923 Betreff: Umfangreiche Baumaßnahme für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen a) Die Verlegung der 1,7 km langen Fernwärmeleitung zur Frankfurt University of Applied Science (Frankfurt UAS) ermöglicht künftig eine klimaschonende Energieversorgung entlang der Frankfurter Campus-Meile von der Goethe-Universität am Campus Westend über den Alleenring bis zum Nibelungenplatz. Durch die künftige Versorgung der Kunden mit Fernwärme in diesem Teilabschnitt werden bis 2020 rund 700 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Im Rahmen einer Trassenplanung stimmt sich die Mainova-Tochtergesellschaft Netzdienste RheinMain GmbH (NRM) stets mit externen Gutachtern sowie dem Grünflächenamt hinsichtlich möglicher Eingriffe in bestehende Grünbestände ab. So auch im o.g. Fall. Diese Eingriffe erfolgen immer unter Berücksichtigung von ökologischen Gesichtspunkten und werden so gering wie möglich gehalten. Der genaue Verlauf der Trasse wurde zuvor in einem Genehmigungsverfahren festgelegt. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens haben die Stadtverordnetenversammlung sowie das Grünflächenamt den nötigen Baumfällarbeiten zugestimmt. Das Grünflächenamt bestimmt nach Abschluss der Baumaßnahme Zeit, Ort und Pflanzgut weiterer Ausgleichspflanzung. Die Summe dieser Ausgleichspflanzungen entspricht dem zuvor im Gutachten ermittelten Gegenwert der gefällten Baumbestände. Das Grünflächenamt ist in diesem Zusammenhang Ansprechpartner für die Planung und Durchführung der Ausgleichspflanzungen. Der Zeitpunkt dieser Ausgleichspflanzungen hängt vom Ende der Baumaßnahme sowie der jeweiligen Jahreszeit ab, sodass ein exaktes Datum aktuell nicht benannt werden kann. b) Im Rahmen der o.g. Baumaßnahme werden nur Baumfällarbeiten durchgeführt, die zuvor im Genehmigungsverfahren festgelegt wurden. Darüber hinaus vorgenommene Baumfällarbeiten sind im Rahmen einer regulären Unterhaltungsmaßnahmen des Grünflächenamtes unabhängig vom der Baumaßnahme durchgeführt worden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3363