Umfangreiche Baumaßnahme für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST
1923
Betreff: Umfangreiche
Baumaßnahme für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für
Qualitätsverbesserungen nutzen a) Die Verlegung der 1,7 km langen Fernwärmeleitung zur
Frankfurt University of Applied Science (Frankfurt UAS) ermöglicht künftig eine
klimaschonende Energieversorgung entlang der Frankfurter Campus-Meile von der
Goethe-Universität am Campus Westend über den Alleenring bis zum
Nibelungenplatz. Durch die künftige Versorgung der Kunden mit Fernwärme in
diesem Teilabschnitt werden bis 2020 rund 700 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart.
Im Rahmen einer Trassenplanung
stimmt sich die Mainova-Tochtergesellschaft Netzdienste RheinMain GmbH (NRM)
stets mit externen Gutachtern sowie dem Grünflächenamt hinsichtlich möglicher
Eingriffe in bestehende Grünbestände ab. So auch im o.g. Fall. Diese Eingriffe
erfolgen immer unter Berücksichtigung von ökologischen Gesichtspunkten und
werden so gering wie möglich gehalten. Der genaue Verlauf der Trasse wurde zuvor in
einem Genehmigungsverfahren festgelegt. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens haben die
Stadtverordnetenversammlung sowie das Grünflächenamt den nötigen
Baumfällarbeiten zugestimmt. Das Grünflächenamt bestimmt nach Abschluss der
Baumaßnahme Zeit, Ort und Pflanzgut weiterer Ausgleichspflanzung. Die Summe
dieser Ausgleichspflanzungen entspricht dem zuvor im Gutachten ermittelten
Gegenwert der gefällten Baumbestände. Das Grünflächenamt ist in diesem Zusammenhang
Ansprechpartner für die Planung und Durchführung der Ausgleichspflanzungen.
Der Zeitpunkt dieser
Ausgleichspflanzungen hängt vom Ende der Baumaßnahme sowie der jeweiligen
Jahreszeit ab, sodass ein exaktes Datum aktuell nicht benannt werden kann.
b) Im Rahmen der o.g. Baumaßnahme werden nur
Baumfällarbeiten durchgeführt, die zuvor im Genehmigungsverfahren festgelegt
wurden. Darüber hinaus vorgenommene Baumfällarbeiten sind im Rahmen einer
regulären Unterhaltungsmaßnahmen des Grünflächenamtes unabhängig vom der
Baumaßnahme durchgeführt worden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.06.2018, OM 3363