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Aussteigen von gehbehinderten Personen und Anliefern vor der Hansaallee 72 - 90 ermöglichen Durch Anbringen einer Geschwindigkeitsanzeige vor dem Eingang der Hansaallee 72 - 90 die Sicherheit für die Bewohner vor Rasern erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 191 Betreff: Aussteigen von gehbehinderten Personen und Anliefern vor der Hansaallee 72 - 90 ermöglichen Durch Anbringen einer Geschwindigkeitsanzeige vor dem Eingang der Hansaallee 72 - 90 die Sicherheit für die Bewohner vor Rasern erhöhen Im Bebauungsplan Nr. 802 - Universität am Grüneburgpark - wurde in der öffentlichen Verkehrsfläche der Hansaallee zwischen Bremer Straße und Miquelallee die Pflanzung von 131 Laubbäumen als Ausgleichsmaßnahme festgesetzt, die in Anlehnung an die nördliche Hansaallee in Form einer 3-reihigen Baumallee mit einem begrünten Mittelstreifen und zwei seitlichen Pflanzstreifen ausgeführt wurde. Der Ausbau erfolgte auf der Grundlage der Vorplanung wie sie am 11.12.2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde (§ 5082 zur M 201/2008). Der Ortsbeirat 2 hat der Vorplanung in seiner 29. Sitzung am 01.12.2008 ebenfalls zugestimmt. Dies vorausgeschickt, nimmt der Magistrat zu der vorliegenden Anfrage wie folgt Stellung: Zu 1. Bei der Gestaltung der Seitenräume der Hansaallee wurde bewusst auf Andienungsflächen verzichtet und die Andienung über entsprechende Einfahrten auf den privaten Grundstücken vorgesehen. Nunmehr in den begrünten Seitenstreifen Andienungsflächen einzurichten ist, bedingt durch den geringen Abstand der Bäume - in der Regel beträgt dieser nur 8 Meter-, nicht möglich. Um das verbotswidrige Befahren und Parken im Bereich des breiten Gehwegs in der Hansaallee dauerhaft zu unterbinden, käme eine Absicherung im Bereich der Gehwegabsenkungen an den Ampeln unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit in Betracht. Zu 2.: Der Magistrat schlägt vor, den Standort Hansaallee 72 - 90 in das Programm für Mobile Geschwindigkeits-Überwachungs-Anlagen aufzunehmen. Hierdurch käme in diesem Bereich regelmäßig ein so genanntes "Dialog-Display" für einen jeweils begrenzten Zeitraum zum Einsatz, das Autofahrenden anzeigt, ob sie sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten. Durch den jeweils nur temporären Einsatz würde ein sonst zu beobachtender Gewöhnungseffekt nicht eintreten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2013, V 844