Aussteigen von gehbehinderten Personen und Anliefern vor der Hansaallee 72 - 90 ermöglichen Durch Anbringen einer Geschwindigkeitsanzeige vor dem Eingang der Hansaallee 72 - 90 die Sicherheit für die Bewohner vor Rasern erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST
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Betreff: Aussteigen von
gehbehinderten Personen und Anliefern vor der Hansaallee 72 - 90
ermöglichen Durch Anbringen einer Geschwindigkeitsanzeige vor dem Eingang
der Hansaallee 72 - 90 die Sicherheit für die Bewohner vor Rasern erhöhen
Im Bebauungsplan Nr. 802 -
Universität am Grüneburgpark - wurde in der öffentlichen Verkehrsfläche der
Hansaallee zwischen Bremer Straße und Miquelallee die Pflanzung von 131
Laubbäumen als Ausgleichsmaßnahme festgesetzt, die in Anlehnung an die
nördliche Hansaallee in Form einer 3-reihigen Baumallee mit einem begrünten
Mittelstreifen und zwei seitlichen Pflanzstreifen ausgeführt wurde.
Der Ausbau erfolgte auf der
Grundlage der Vorplanung wie sie am 11.12.2008 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde (§ 5082 zur M 201/2008). Der
Ortsbeirat 2 hat der Vorplanung in seiner 29. Sitzung am 01.12.2008 ebenfalls
zugestimmt. Dies vorausgeschickt, nimmt der
Magistrat zu der vorliegenden Anfrage wie folgt Stellung: Zu 1. Bei der Gestaltung der Seitenräume der Hansaallee
wurde bewusst auf Andienungsflächen verzichtet und die Andienung über
entsprechende Einfahrten auf den privaten Grundstücken vorgesehen. Nunmehr in
den begrünten Seitenstreifen Andienungsflächen einzurichten ist, bedingt durch
den geringen Abstand der Bäume - in der Regel beträgt dieser nur 8 Meter-,
nicht möglich. Um das
verbotswidrige Befahren und Parken im Bereich des breiten Gehwegs in der
Hansaallee dauerhaft zu unterbinden, käme eine Absicherung im Bereich der
Gehwegabsenkungen an den Ampeln unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit in
Betracht. Zu 2.: Der Magistrat schlägt vor, den Standort Hansaallee
72 - 90 in das Programm für Mobile Geschwindigkeits-Überwachungs-Anlagen
aufzunehmen. Hierdurch käme in diesem Bereich regelmäßig ein so genanntes
"Dialog-Display" für einen jeweils begrenzten Zeitraum zum Einsatz, das
Autofahrenden anzeigt, ob sie sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit
halten. Durch den jeweils nur temporären Einsatz würde ein sonst zu
beobachtender Gewöhnungseffekt nicht eintreten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.10.2013, V 844