E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Im Ortsbezirk 2 sind mindestens 24 genehmigte Standorte im Bau oder in Betrieb. Eine gesonderte Information des Ortsbeirats für einzelne Standorte ist nicht vorgesehen. Bei den 129 bisher vom Magistrat vertraglich gestatteten Ladesäulenstandorten handelt es sich, wie auch in Stellungnahmen zu anderen Anregungen aufgeführt, um Pilotstandorte, mit bisher vier Betreiberfirmen. Für zukünftige Genehmigungsverfahren zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen bereitet der Magistrat ein neues Verfahren vor. Dieses wird eine Bedarfsanalyse und eine Standortbestimmung enthalten. Zu
- Die Anträge wurden bisher nach den bestehenden Beschlüssen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung lediglich straßenrechtlich geprüft. Beteiligt waren aber auch weitere Fachämter (u.a. Grünflächenamt, Denkmalamt, Stadtplanungsamt, Straßenverkehrsamt...). Zu
- Die Aufnahme in die genannte Plattform wird noch erfolgen. Die bestehenden E-Ladestationen sind aber auf allen behördlichen und privaten E-Ladeinfoportalen gelistet (Bundesnetzagentur, Strom bewegt Hessen etc.). Die für die Anträge zuständige Stelle ist nicht für die Wartung der Übersicht zuständig. Zu
- Die 129 Standorte wurden in der Regel einvernehmlich mit den Betreibern abgestimmt. Von den Betreibern vorgeschlagene Standorte wurden nur dann abgelehnt, wenn straßenrechtliche Gründe dem entgegenstanden (zum Beispiel zu wenig Restgehwegbreite). Zu
- Alle betroffenen Ladestationen wurden auf bereits bestehenden Parkplätzen errichtet. Besondere behindertengerechte Anforderungen wurden nicht gestellt. Zu
- Die Standortprüfungen und Genehmigungen sind mit den betroffenen städtischen Fachämtern abgestimmt worden.