Auch in Zukunft keine Autos auf Nidda-Uferweg
Stellungnahme des Magistrats
In der Straße Im Uhrig, nördlich der Tennisplätze ist bereits das Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorhanden, welches den Verkehrsteilnehmenden die Fahrt in Richtung Nidda-Ufer verbietet. Durch das Zusatzschild 1026-36 StVO "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" kann der landwirtschaftliche Verkehr jedoch gleichzeitig weiterhin zu den Feldern gelangen. Die gleiche Beschilderung verbietet die Zufahrt von Kraftfahrzeugen in Richtung Nidda-Ufer über die Bonameser Straße. Im nördlichen Bereich der Straße Im Uhrig ist die Weiterfahrt über das Feld grundsätzlich durch das VZ 250 StVO, welches sich an der Kreuzung "An der Nachtweide/Im Uhrig" befindet, nicht gestattet. Durch das Zusatzschild 1020-30 StVO "Anlieger frei", das für die Bewohnenden der restlichen Straße angebracht worden ist, kann jedoch anhand des Anliegens zum Schwimmbad zu wollen, die Durchfahrt rechtens sein. Ein Versetzen des VZ 250 StVO bis zu dem Beginn des Feldweges kann hier Klarheit schaffen, damit die Bewohnenden weiterhin zu ihren Liegenschaften kommen (zum Beispiel Im Uhrig 55 f), der Verkehr jedoch nicht die Feldwege benutzen darf. Das Zusatzschild 1020-30 StVO wird dann nicht mehr benötigt und kann durch das Zusatzschild 1026-36 "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" ausgetauscht werden. Mit dieser Beschilderung kann der landwirtschaftliche Verkehr weiterhin zu den Feldern gelangen, der normale Straßenverkehr hat jedoch keine Berechtigung die Feldwege zu benutzen. Die Missachtung der vorhandenen Verkehrszeichen ist ein individuelles Fehlerverhalten einzelner Fahrzeugführenden und kann nicht durch verkehrsbehördliche Maßnahmen verhindert werden. Dem Antrag des Ortsbeirates wird daher im Falle des nördlichen Teils der Straße Im Uhrig in Form eines Versetzens des VZ 250 StVO mit einem geänderten Zusatzschild entsprochen.