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Ampelanlage Guerickestraße effektiver schalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) steht zum Thema Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen folgendes: "Lichtsignalanlagen sollen ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb gehalten werden. Hiervon kann abgewichen werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten entfällt und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass auch bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist bzw. durch das Abschalten keine anderen Gefahren entstehen." Bei der genannten Kreuzung handelt es sich um einen vierarmigen Knoten mit mehreren Fahrstreifen in den einzelnen Zu- und Abfahrten mit Mittelinseln. Ein sicherer Verkehrsablauf ohne Signalanlage in den Nachtstunden kann nicht gewährleistet werden. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.

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