Befestigter Gehweg zwischen Berger Straße/Seckbacher Landstraße umsetzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2019, ST 1916
Betreff: Befestigter Gehweg zwischen Berger Straße/Seckbacher Landstraße umsetzen Der Magistrat bedauert, dass die angekündigte Maßnahme noch nicht durchgeführt werden konnte. Wenn durch besondere Vorkommnisse wie Sturmereignisse, Hochwasser oder wie in 2018 eine extreme Trockenheit, die zusätzliche Bewässerungsgänge erforderlich machte, Mehrkosten entstehen, muss dies im laufenden Haushalt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel kompensiert werden. Maßnahmen, die nicht der Verkehrssicherungspflicht oder dringender Bestandserhaltung unterliegen, müssen dann zurückgestellt und später bearbeitet werden. Nach derzeitigem Stand kann die Wegeüberarbeitung frühestens 2020 erfolgen.