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Höchst: Verkehrssituation rund um den Dalbergkreisel/die Dalbergstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 2.: Zur Verkehrsüberwachung des Stadtteils Höchst werden neben der motorisierten Streife auch die zusätzliche "Streife West" sowie mehrere Fußstreifen eingesetzt. Die Fußstreifen kontrollieren insbesondere das Gebiet zwischen der Bahnlinie und dem Main, in dem sich auch die Dalbergstraße und der Dalbergkreisel befindet. Neben zahlreichen anderen Kontrollschwerpunkten gehören auch die Kasinostraße (Radwege), der Dalbergkreisel mit Umgebung (Parken im Kreisel, auf Gehweg), die Dalberg- und Adolf-Haeuser-Straße (Parken im Haltverbot) sowie der Busbahnhof (Verbot der Einfahrt) zu den Bereichen, die verstärkt im Fokus der Städtischen Verkehrspolizei stehen. Seit Jahresbeginn wurden in diesem ca. 800m langen Bereich über 360 Verkehrsverstöße angezeigt. Hinzu kommen zahlreiche Barverwarnungen, die im Stadtteil Höchst gerne angenommen und oft auch von den Betroffenen gefordert werden. Dabei wird das Verwarnungsgeld von den Betroffenen direkt vor Ort gegen Quittung bar bezahlt, das Verfahren ist damit sofort abgeschlossen. Die Beschilderung über den gesamten genannten Bereich ist gut sichtbar, außerdem muss jeder Fahrzeugführende Inhabender einer gültigen Fahrerlaubnis sein und ist somit mit den Verkehrsregeln vertraut. Durch die Art der angesiedelten Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants (u.a. Apotheke, Bäcker, Bank, Kiosks sowie zahlreiche Imbisse) ist die Verweildauer nur kurz, hinzu kommt der hohe Parkdruck, der auch die umliegenden Straßen betrifft. Vor diesem Hintergrund erscheint es offensichtlich, dass sich die Verkehrsteilnehmenden ihres Parkverstoßes durchaus bewusst sind und vorsätzlich unter billigender Inkaufnahme von Sanktionen handeln. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, dass die niedrige Verwarnungsgeldhöhe dafür mitursächlich ist, da sie für sich genommen kaum eine abschreckende Wirkung entfaltet. Um dies zu kompensieren bedürfte es nahezu einer Omnipräsenz der Verkehrsüberwachung. Ungeachtet der Frage, ob dies gesellschaftlichen Vorstellungen entspricht, ist dies aufgrund endlicher personeller Ressourcen, gepaart mit der Vielzahl von Aufgaben im gesamten Stadtgebiet, nicht darstellbar. Zu 3.: In Kreisverkehren mit Zeichen 215 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf auf der Fahrbahn nicht gehalten werden. Der Dalbergkreisel ist entsprechend beschildert und gemäß den Regularien zum Kreisverkehr markiert. Zur Andienung der Geschäfte gibt es in der Dalbergstraße ab Albanusstraße bis einschließlich Hausnummer 3 eine Ladezone (7-17 Uhr). Ab Hausnummer 2a bis zum Kreisel ist Bewohnerparken eingerichtet (in der Reservierungszeit 2 Std. mit Parkscheibe). Zudem ist in der Kasinostraße eine ca. 30 m lange Ladezone beschildert. Die Fahrbahn des Kreisels kann aufgrund des Radius nicht, bzw. nur minimal baulich verändert werden.

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