Mehr Sicherheit für den Radverkehr auf der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Betreff: Mehr Sicherheit für den Radverkehr auf
der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
Aktuell werden Radfahrende im genannten Bereich in beiden
Fahrtrichtungen der Offenbacher Landstraße auf baulich vorhandenen
Radwegen geführt, welche benutzungspflichtig gekennzeichnet sind. Diese
Radwege entsprechen hinsichtlich ihrer Breiten nicht den gesetzlichen
Anforderungen. Deshalb muss die Benutzungspflicht der Radwege aufgehoben
werden. Daher wird in der Offenbacher
Landstraße zwischen der Haltestelle Mühlberg und dem Breulsweg beidseits ein
Radfahrstreifen mit entsprechendem Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden
Fahrzeugen markiert. Das
vorhandene Gehwegparken wird neu geordnet, um mehr Fläche für zu Fuß Gehende zu
schaffen. Um eine
ausreichende breite Fahrspur für den Fahrverkehr anbieten zu können, wird der
Motorisierte Individualverkehr das Gleis mitbenutzen. Damit es nicht zu
Behinderungen der Straßenbahn kommt, fährt diese signalgeregelt als
Pulkführer. Aus Fahrtrichtung Offenbach ist dies
bereits auf dem Streckenabschnitt Wehrstraße bis Breulsweg der Fall. Dieser
Streckenabschnitt könnte lediglich bis zur Haltestelle "Mühlberg" verlängert
werden. Eine Behinderung der Straßenbahn ist auf diesem Abschnitt
auszuschließen, da durch den Fahrgastwechsel in den Haltestellen der
vorausfahrende Verkehr einen zeitlichen Vorsprung auf die Straßenbahn
erhält. Dieser wird umso größer, je mehr Haltestellen angedient werden. Die
geringe Zahl der Einbieger aus den Seitenstraßen kann ebenfalls vor der
Straßenbahn abfließen. In der Gegenrichtung fährt die Straßenbahn aus der
Haltestelle "Mühlberg" signalgeregelt als Pulkführer vor dem Fahrverkehr.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645
Antrag vom
01.09.2020, OF
1744/5
Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762
Anregung an den
Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962