Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Mehr Sicherheit für den Radverkehr auf der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Betreff: Mehr Sicherheit für den Radverkehr auf der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Aktuell werden Radfahrende im genannten Bereich in beiden Fahrtrichtungen der Offenbacher Landstraße auf baulich vorhandenen Radwegen geführt, welche benutzungspflichtig gekennzeichnet sind. Diese Radwege entsprechen hinsichtlich ihrer Breiten nicht den gesetzlichen Anforderungen. Deshalb muss die Benutzungspflicht der Radwege aufgehoben werden. Daher wird in der Offenbacher Landstraße zwischen der Haltestelle Mühlberg und dem Breulsweg beidseits ein Radfahrstreifen mit entsprechendem Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Fahrzeugen markiert. Das vorhandene Gehwegparken wird neu geordnet, um mehr Fläche für zu Fuß Gehende zu schaffen. Um eine ausreichende breite Fahrspur für den Fahrverkehr anbieten zu können, wird der Motorisierte Individualverkehr das Gleis mitbenutzen. Damit es nicht zu Behinderungen der Straßenbahn kommt, fährt diese signalgeregelt als Pulkführer. Aus Fahrtrichtung Offenbach ist dies bereits auf dem Streckenabschnitt Wehrstraße bis Breulsweg der Fall. Dieser Streckenabschnitt könnte lediglich bis zur Haltestelle "Mühlberg" verlängert werden. Eine Behinderung der Straßenbahn ist auf diesem Abschnitt auszuschließen, da durch den Fahrgastwechsel in den Haltestellen der vorausfahrende Verkehr einen zeitlichen Vorsprung auf die Straßenbahn erhält. Dieser wird umso größer, je mehr Haltestellen angedient werden. Die geringe Zahl der Einbieger aus den Seitenstraßen kann ebenfalls vor der Straßenbahn abfließen. In der Gegenrichtung fährt die Straßenbahn aus der Haltestelle "Mühlberg" signalgeregelt als Pulkführer vor dem Fahrverkehr. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 Antrag vom 01.09.2020, OF 1744/5 Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962

Verknüpfte Vorlagen