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Beleuchtung der Straße An der Goetheruh

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1911 Betreff: Beleuchtung der Straße An der Goetheruh Der Weg "An der Goetheruh" befindet sich außerhalb des bebauten Bereichs, liegt im Landschaftsschutzgebiet der Zone I und grenzt unmittelbar an die als Zone II ausgewiesene Waldfläche. Eine zusätzliche Beleuchtung des Weges "An der Goetheruh" wäre eine neue Lichtquelle in der freien Landschaft. Künstliche Lichtquellen beeinflussen das Verhalten nachtaktiver Tier- und lnsektenarten. Sie stellen hier einen vermeidbaren Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild dar. Wegen der fehlenden Aussicht auf eine natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung, kann der Magistrat der Anregung daher nicht entsprechen. Bei Dunkelheit kann jedoch derzeit bereits die Wegeverbindung zwischen der Buchrainstraße und dem Sportplatz der Spvgg. 05 Oberrad als beleuchtete Alternative genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2316

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