Beleuchtung der Straße An der Goetheruh
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST
1911
Betreff: Beleuchtung der
Straße An der Goetheruh Der Weg "An der Goetheruh"
befindet sich außerhalb des bebauten Bereichs, liegt im Landschaftsschutzgebiet
der Zone I und grenzt unmittelbar an die als Zone II ausgewiesene
Waldfläche.
Eine zusätzliche Beleuchtung des
Weges "An der Goetheruh" wäre eine neue Lichtquelle in der freien Landschaft.
Künstliche Lichtquellen beeinflussen das Verhalten nachtaktiver Tier- und
lnsektenarten. Sie stellen hier einen vermeidbaren Eingriff in die Natur und
das Landschaftsbild dar. Wegen der fehlenden Aussicht auf eine natur- und
landschaftsschutzrechtliche Genehmigung, kann der Magistrat der Anregung daher
nicht entsprechen. Bei Dunkelheit kann jedoch derzeit bereits die
Wegeverbindung zwischen der Buchrainstraße und dem Sportplatz der Spvgg. 05
Oberrad als beleuchtete Alternative genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2017, OM 2316