Pförtnerampel an der Fertighausausstellung am Seckbacher Busch belastet den Ortsbezirk 10 erheb-lich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST
1905
Betreff: Pförtnerampel an
der Fertighausausstellung am Seckbacher Busch belastet den Ortsbezirk 10
erheb-lich Zu 1.: Zur Pförtnerampel auf der B 521 wurde Hessen Mobil
um Stellungnahme gebeten. Die genannte Anlage wird nicht zur gezielten Lenkung
bestimmter Verkehrsströme eingesetzt. Um Fehler in den aktuellen Programmen
auszuschließen, wurde die Funktion der Lichtsignalanlage durch die
Wartungsfirma überprüft. Es wurden keine Fehler im Ablauf der Programme
festgestellt. Zu 2.1.: Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom
03.02.2017, ST 241: "Die Lichtsignalanlagen der Friedberger Landstraße
im Bereich der Autobahnanschlussstelle A661 sind Bestandteil des
Straßenzuges Friedberger Landstraße mit herausragender Bedeutung für den
regionalen und überregionalen Verkehr. Die maßgeblichen Verkehrsströme von und
zu der Autobahn A661 und der nördlichen Friedberger Landstraße werden über
diesen Verkehrsknoten geleitet. Zudem müssen örtliche Verkehre aus den
Nebenrichtungen, Straßenbahn und zu Fuß Gehende in der Signalsteuerung
berücksichtigt werden. Um die auftretenden Verkehrsströme, die
tageszeitbedingt sehr unterschiedlich sind, möglichst fließend durch das
städtische Straßennetz fließen zu lassen, müssen die Signalanlagen koordiniert
gesteuert werden. Voraussetzung hierfür ist eine gemeinsame
"Umlaufzeit" (Zeit, in der alle Signale einer Kreuzung einmal Grün
haben) sämtlicher Signalsteuerungen in diesem Streckenzug. Auf Grundlage
dieser Umlaufzeit und den Belastungszahlen werden die Grünzeiten für die
einzelnen Verkehrsströme berechnet. Sicherheitszeiten zwischen den
einzelnen Grünzeiten müssen abgezogen werden. An den genannten Kreuzungen überschreiten die
Belastungen während den Verkehrsspitzen zeitweise das Maß, das diese
Knoten abwickeln können. Die Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße
entstehen hier aufgrund einer temporären Überlastung der Kreuzungen. Gemäß
dem Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung ist das Einsetzen einer Pförtnerampel,
hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des
Straßennetzes, zulässig. Zudem ist im Einführungserlass zu den Einsatzkriterien
für Lichtsignalanlagen eindeutig beschrieben, weshalb eine Pförtnerampel im
Heiligenstock unzulässig wäre. Die vom Ortsbeirat geschilderten temporären
Überlastungen des Straßensystems lassen sich nicht mit signaltechnischen
Mitteln beseitigen." Zu 2.2.: Um Ausweichverkehr für die zu engen Wohnstraßen in
Berkersheim, Preungesheim und Bonames zu vermeiden, bedarf es umfangreicher
Arbeiten an einem Verkehrskonzept. Es müssen hier alle Stadtteile in die
Betrachtung miteinbezogen werden. Allerdings erfordert die Erarbeitung eines
umfassenden Verkehrskonzeptes intensive und umfangreiche Abstimmungen, die sich
innerhalb kurzer Zeit nicht realisieren lassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2017, OM 1103