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Pförtnerampel an der Fertighausausstellung am Seckbacher Busch belastet den Ortsbezirk 10 erheb-lich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1905 Betreff: Pförtnerampel an der Fertighausausstellung am Seckbacher Busch belastet den Ortsbezirk 10 erheb-lich Zu 1.: Zur Pförtnerampel auf der B 521 wurde Hessen Mobil um Stellungnahme gebeten. Die genannte Anlage wird nicht zur gezielten Lenkung bestimmter Verkehrsströme eingesetzt. Um Fehler in den aktuellen Programmen auszuschließen, wurde die Funktion der Lichtsignalanlage durch die Wartungsfirma überprüft. Es wurden keine Fehler im Ablauf der Programme festgestellt. Zu 2.1.: Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom 03.02.2017, ST 241: "Die Lichtsignalanlagen der Friedberger Landstraße im Bereich der Autobahnanschlussstelle A661 sind Bestandteil des Straßenzuges Friedberger Landstraße mit herausragender Bedeutung für den regionalen und überregionalen Verkehr. Die maßgeblichen Verkehrsströme von und zu der Autobahn A661 und der nördlichen Friedberger Landstraße werden über diesen Verkehrsknoten geleitet. Zudem müssen örtliche Verkehre aus den Nebenrichtungen, Straßenbahn und zu Fuß Gehende in der Signalsteuerung berücksichtigt werden. Um die auftretenden Verkehrsströme, die tageszeitbedingt sehr unterschiedlich sind, möglichst fließend durch das städtische Straßennetz fließen zu lassen, müssen die Signalanlagen koordiniert gesteuert werden. Voraussetzung hierfür ist eine gemeinsame "Umlaufzeit" (Zeit, in der alle Signale einer Kreuzung einmal Grün haben) sämtlicher Signalsteuerungen in diesem Streckenzug. Auf Grundlage dieser Umlaufzeit und den Belastungszahlen werden die Grünzeiten für die einzelnen Verkehrsströme berechnet. Sicherheitszeiten zwischen den einzelnen Grünzeiten müssen abgezogen werden. An den genannten Kreuzungen überschreiten die Belastungen während den Verkehrsspitzen zeitweise das Maß, das diese Knoten abwickeln können. Die Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße entstehen hier aufgrund einer temporären Überlastung der Kreuzungen. Gemäß dem Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ist das Einsetzen einer Pförtnerampel, hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes, zulässig. Zudem ist im Einführungserlass zu den Einsatzkriterien für Lichtsignalanlagen eindeutig beschrieben, weshalb eine Pförtnerampel im Heiligenstock unzulässig wäre. Die vom Ortsbeirat geschilderten temporären Überlastungen des Straßensystems lassen sich nicht mit signaltechnischen Mitteln beseitigen." Zu 2.2.: Um Ausweichverkehr für die zu engen Wohnstraßen in Berkersheim, Preungesheim und Bonames zu vermeiden, bedarf es umfangreicher Arbeiten an einem Verkehrskonzept. Es müssen hier alle Stadtteile in die Betrachtung miteinbezogen werden. Allerdings erfordert die Erarbeitung eines umfassenden Verkehrskonzeptes intensive und umfangreiche Abstimmungen, die sich innerhalb kurzer Zeit nicht realisieren lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1103