Ausfahrt der REWE-Tiefgarage in der Sodener Straße sichern
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1903
Betreff: Ausfahrt der REWE-Tiefgarage in der Sodener Straße sichern Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Mit einer Ortsbesichtigung hat der Magistrat den Sachverhalt geprüft und zudem die Vorschläge des Ortsbeirats evaluiert. Ein Verkehrsspiegel auf dem öffentlichen Gehwegbereich ist ausschließlich für Kraftfahrzeuge ausgelegt. Witterungseinflüsse und Zerrbilder können zu Fehleinschätzungen führen. Eine scheinbar freie Sicht im Verkehrsspiegel verleitet den Ausfahrenden zu einem zügigen Verlassen, wobei Fußgänger insbesondere Kinder und Radfahrer übersehen werden können. Ein Verkehrsspiegel könnte daher eine Unfallquelle schaffen. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch an der Hauswand der Tiefgaragenausfahrt einen entsprechenden Verkehrsspiegel für Fußgänger anbringen. Gleiches gilt für weitere Maßnahmen am Gebäude wie z.B. die Installation einer blinkenden Warnanzeige mit Fußgängersymbol.