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Unterbindung unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1901 Betreff: Unterbindung unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-Weg Die geforderten Bordsteinaufsätze können grundsätzlich nur an Gehwegen aufgebracht werden, denen ein Radweg vorgelagert ist oder das Queren der angrenzenden Fahrbahn für zu Fuß Gehende generell untersagt ist. Eine Installation von Bordsteinaufsätzen entlang des genannten Gehwegabschnittes würde insbesondere für Menschen mit einer eingeschränkten Sehkraft eine beträchtliche Gefahrenquelle darstellen. Bordsteinaufsätze können aufgrund ihrer geringen Größe von sehbehinderten Menschen nur schwer wahrgenommen werden und beim queren der Fahrbahn leicht übersehen werden. Die Gehwege wären dann nicht mehr barrierefrei. Wie bereits in der Stellungnahme ST 357 vom 13.02.2017 zur OM 843/16 ausgeführt wurde, wird der Paul-Kornfeld-Weg sporadisch durch die Städtische Verkehrspolizei überwacht. Eine Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen ist aufgrund der verschiedenen Aufgabengebiete, für welche das Personal eingesetzt werden muss, leider nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1760