Unterbindung unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST
1901
Betreff: Unterbindung
unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-Weg Die geforderten Bordsteinaufsätze
können grundsätzlich nur an Gehwegen aufgebracht werden, denen ein Radweg
vorgelagert ist oder das Queren der angrenzenden Fahrbahn für zu Fuß Gehende
generell untersagt ist. Eine Installation von Bordsteinaufsätzen entlang des
genannten Gehwegabschnittes würde insbesondere für Menschen mit einer
eingeschränkten Sehkraft eine beträchtliche Gefahrenquelle darstellen.
Bordsteinaufsätze können aufgrund ihrer geringen Größe von sehbehinderten
Menschen nur schwer wahrgenommen werden und beim queren der Fahrbahn leicht
übersehen werden. Die Gehwege wären dann nicht mehr barrierefrei. Wie bereits in der Stellungnahme ST 357 vom
13.02.2017 zur OM 843/16 ausgeführt wurde, wird der Paul-Kornfeld-Weg
sporadisch durch die Städtische Verkehrspolizei überwacht. Eine Intensivierung
der Überwachungsmaßnahmen ist aufgrund der verschiedenen Aufgabengebiete, für
welche das Personal eingesetzt werden muss, leider nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2017, OM 1760