Prekäre Situation für Radfahrende in der Pariser Straße, im Römischen Ring und Maastrichter Ring durch Parkende in zweiter Reihe endlich entschärfen
Stellungnahme des Magistrats
Zu a.: Bei den genannten Straßen handelt es sich um eine Tempo-30-Zone, in welcher der Radverkehr standardmäßig im Mischverkehr fährt. Fahrradpiktogramme mit Pfeilen werden in solchen Straßen grundsätzlich nicht markiert, lediglich in Gegenrichtung freigegebener Einbahnstraßen. Darüber hinaus ist im Begegnungsfall - Kraftfahrzeug und Rad - kein Sicherheitsabstand vorgeschrieben. Lediglich beim Überholen müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,50 m Abstand gegenüber Radfahrenden einhalten. Diesem Punkt der Anregung kann daher aus vorgenannten Gründen nicht entsprochen werden. Zu b.: Der Bereich des Europaviertels ist bereits im Fokus der Überwachungskräfte. Eine dauerhafte Erhöhung der Überwachungsdichte ist aufgrund des umfangreichen Aufgabengebiets nicht möglich. Zudem ist, insbesondere bei hohem Parkdruck und der oftmals billigenden Inkaufnahme der Verwarngelder, eine nachhaltige Lösung mit repressiven Mitteln nicht möglich. Deshalb kann diesem Punkt der Anregung nur insofern entsprochen werden, dass in nächster Zeit Sonderkontrollen durchgeführt werden.