Leinenpflicht in Parks
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.09.2019, ST 1898 Betreff: Leinenpflicht in Parks
Die Grünanlagensatzung
regelt das Mitführen von Hunden in Grünanlagen. Hierunter fällt die
Anleinpflicht ebenso wie die Beseitigung von Verunreinigungen durch Hunde.
Verstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Stadtpolizei hat im Monat Juli den Sinai-Park und
die Marie-Bittorf-Anlage verstärkten Kontrollen unterzogen. Anlass für diese
Maßnahme war die Anregung des zuständigen Ortsbeirats, ein Augenmerk auf die
Einhaltung der Anleinpflicht für Hunde in besagten Anlagen zu richten. In diesem Zeitraum wurde in zwei Fällen Anzeige
erstattet. Weitere Missstände konnten durch die Stadtpolizei in diesem
Überwachungszeitraum nicht festgestellt werden. Um Satzungsverstöße oder Missachtungen der
Gefahrenabwehrverordnung und/oder der Grünanlagensatzung konsequent verfolgen
und ahnden zu können, ist die Stadtpolizei auf Hinweise angewiesen. Aufgrund
zahlreicher Aufgaben und der Größe Frankfurts sind keine ortsgebundenen
Dauerüberwachungsmaßnahmen möglich. In akuten Fällen wird eine Kontaktaufnahme mit der
Stadtpolizei unter der Rufnummer 069 / 212 - 44044
empfohlen. Die Telefonnummer ist rund um die Uhr erreichbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2019, OM 4722