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Leinenpflicht in Parks

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1898 Betreff: Leinenpflicht in Parks Die Grünanlagensatzung regelt das Mitführen von Hunden in Grünanlagen. Hierunter fällt die Anleinpflicht ebenso wie die Beseitigung von Verunreinigungen durch Hunde. Verstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Stadtpolizei hat im Monat Juli den Sinai-Park und die Marie-Bittorf-Anlage verstärkten Kontrollen unterzogen. Anlass für diese Maßnahme war die Anregung des zuständigen Ortsbeirats, ein Augenmerk auf die Einhaltung der Anleinpflicht für Hunde in besagten Anlagen zu richten. In diesem Zeitraum wurde in zwei Fällen Anzeige erstattet. Weitere Missstände konnten durch die Stadtpolizei in diesem Überwachungszeitraum nicht festgestellt werden. Um Satzungsverstöße oder Missachtungen der Gefahrenabwehrverordnung und/oder der Grünanlagensatzung konsequent verfolgen und ahnden zu können, ist die Stadtpolizei auf Hinweise angewiesen. Aufgrund zahlreicher Aufgaben und der Größe Frankfurts sind keine ortsgebundenen Dauerüberwachungsmaßnahmen möglich. In akuten Fällen wird eine Kontaktaufnahme mit der Stadtpolizei unter der Rufnummer 069 / 212 - 44044 empfohlen. Die Telefonnummer ist rund um die Uhr erreichbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4722

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