Einführung eines Schulbusses
Stellungnahme des Magistrats
Das Gebäude der Schule am Hang soll in den kommenden Jahren saniert und erweitert werden. Neben dem Neubau einer Cafeteria und einer Turnhalle werden Mängel im Zusammenhang mit dem Brandschutz, der Bausubstanz, der Energetik und der Barrierefreiheit behoben. Die Schule wird von einer 4-zügigen Schule auf eine 5-zügige Schule erweitert und es werden Räumlichkeiten für eine Ganztagsbetreuung geschaffen. Die ursprüngliche Planung sah eine Sanierung des Gebäudes im laufenden Betrieb in drei Bauabschnitten vor. Der Schulbetrieb sollte in den jeweils nicht betroffenen Gebäuden und auf dem Schulhof provisorisch aufgestellten Klassen aus Holzmodulen erfolgen. In der weiteren Entwurfsplanung und Abstimmung der zu beteiligten Ämtern wurde dann festgestellt, dass eine Bauweise in Abschnitten im Rahmen der Entwässerung ein hohes Risiko im Bauablauf darstellen würde. Gleichzeitig bestand der eindringliche Wunsch der Schulgemeinde, die Schule während der Bauarbeiten komplett auszulagern. Als alternatives Auslagerungsgrundstück in der Nähe der Schule wurde der Parkplatz der Schule am Ried gefunden und in den vergangenen Monaten für die Schule am Hang hergerichtet. Das Auslagerungsgrundstück befindet sich Luftlinie rund 650 m von der Schule am Hang entfernt. Die Fußwege sind entsprechend länger, je nach Wahl der Straße. Der festgelegte Schulweg zwischen Auslagerung und Turnhalle, den die Kinder für den Sportunterricht zurücklegen müssen, beträgt rund 1,00 km. Aufgrund der Nähe des Auslagerungsortes gibt es keine gesetzliche Grundlage, einen Schulbus für die Kinder einzurichten. Oberhalb der Schule am Ried gibt es einen Parkplatz, der für die Eltern als Haltezone genutzt werden kann. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann erst ein Shuttleverkehr eingerichtet werden, wenn der Weg mit den ÖPNV länger als 30 Minuten ist. Dies ist bei der Schule am Hang nicht der Fall. In dem Bezirk fährt die Buslinie 42. Die Schulleitung informierte das Stadtschulamt über die Bedenken der Elternschaft bezüglich des zukünftigen Schulwegs der Kinder. Hierbei wurden wir vor allem auf den Weg zwischen der Auslagerungsstätte und den verschiedenen Horteinrichtungen, den die Kinder in der Mittagszeit alleine bestreiten müssen, hingewiesen. Sowohl die Länge als auch die Beschaffenheit des Weges (es geht steil bergauf), sehen die Eltern und die Schule als kritisch an. Aus diesem Grund stellte die Schule bei uns einen Antrag auf die Einrichtung eines Busses in der Mittagszeit für alle Kinder der
- und.
- Klassen, die eine Horteinrichtung oberhalb der Marktstraße besuchen. Bei der Schule besteht die Besonderheit, dass die Kinder in sieben verschiedenen Horteinrichtungen betreut werden. Aufgrund dieser besonderen Situation - und auch aufgrund der Hanglage - hat sich das Stadtschulamt dazu entschlossen, trotz der fehlenden gesetzlichen Bestimmungen einen Bus-Service in der Mittagszeit für alle Kinder der 1. und
- Klasse, die eine Horteinrichtung oberhalb der Marktstraße besuchen, einzurichten. Dieser Bus wird in der Mittagszeit zu drei verschiedenen Zeiten, jeweils am Ende der 4., 5. und
- Unterrichtstunde fahren. Er soll den Kindern der Horteinrichtungen eine pünktliche Teilnahme an Essens- und Betreuungsangeboten ermöglichen. Die Kosten für den Shuttleservice sind nicht in der Baumaßnahme enthalten und müssen querfinanziert werden. Kinder, die im Schulbezirk der Schule am Hang leben und nun einen längeren Schulweg morgens und nachmittags haben, steht offen, dass sie einerseits bei einem Fußweg von mehr als 2.000m die Fahrtkosten vom Stadtschulamt erstattet bekommen nach § 161 Hessisches Schulgesetz oder sie beantragen ein Schülerticket Hessen nach dem Eingemeindungsvertrag - ebenfalls beim Stadtschulamt. Die Anregung des Ortsbeirates, die Schulbezirksgrenzen zu überprüfen, wird aufgenommen und gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt geprüft. Die Schulleitungen der betroffenen Schulen werden hierzu angehört. Die Daten weisen darauf hin, dass für die Schule am Hang auch weiterhin mit steigenden Zahlen an Schulpflichtigen zu rechnen ist. Aus schulentwicklungsplanerischer Sicht kann der Prüfprozess zur Verschieben der Schulbezirksgrenzen in diesem Bereich angestoßen werden.