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Nied: Situation im Wohngebiet Ferdinand-Scholling-Ring und Therese-Herger-Anlage durch Ge-schwindigkeitsreduzierung, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1896 Betreff: Nied: Situation im Wohngebiet Ferdinand-Scholling-Ring und Therese-Herger-Anlage durch Ge-schwindigkeitsreduzierung, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität verbessern Zu 1.: Im Zeitraum vom 7. bis zum 28. Juni 2017 wurden drei Geschwindigkeitskontrollen zu verschiedenen Tageszeiten durchgeführt. In insgesamt 3,5 Messstunden wurden lediglich 40 Fahrzeuge erfasst. Davon überschritten insgesamt drei Fahrzeuge die Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (ab 39 km/h). Die Ergebnisse sind deckungsgleich mit den Ergebnissen aus dem Monat Januar 2017. Aufgrund der geringen Verkehrsdichte wird zunächst von weiteren Geschwindigkeitskontrollen abgesehen. Der Fokus der Städtischen Verkehrspolizei muss auf verkehrlichen Schwerpunkten liegen. Zu 2.: Durch ein versetztes Parken wird der Bereich für Fahrzeugführende unübersichtlich und schwer einzusehen. Auch würde sich dadurch ein Gefahrenpotenzial für zu Fußgehende ergeben. Weiterhin könnte es im Begegnungsverkehr zu Konflikten kommen, insbesondere wenn Fahrzeuge aus der Therese-Herger-Anlage in den Ferdinand-Scholl-Ring einbiegen. Auch die Messergebnisse geben keinen Anlass für eine derartige Maßnahme. Zu 3.: Die Toranlage auf dem Spielplatz ist einer von zwei benötigten Fluchtwegen. Durch das Anbringen einer kindersicheren Türöffnung ist diese Funktion nicht mehr gegeben. Der Schutz der Kinder ist bei geschlossenem Tor in ausreichendem Maß gewährleistet, zumal Kleinkinder sich immer in Begleitung von Erwachsen auf dem Spielplatz aufhalten. Zu 4.: Die Stadt Frankfurt am Main misst der systematischen Standortauswahl für Ladestelleninfrastruktur eine hohe Bedeutung bei. Überlegungen sollten dabei nicht auf einzelne Flächen oder Bereiche begrenzt werden, sondern gesamtstädtisch und kriterienbasiert erfolgen. Aufgrund der im öffentlichen Straßenraum hohen Flächenkonkurrenzen sollte ein besonderer Schwerpunkt auf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur im privaten Bereich gelegt werden. Zudem können die Akkus herkömmlicher E-Bikes an Standard-Steckdosen geladen werden. Die Stadt Frankfurt wird im Rahmen ihres Bike+Ride-Konzeptes an ausgewählten Stationen des schienengebundenen ÖPNV Fahrradboxen aufstellen. Zurzeit läuft eine Überprüfung der Umsetzbarkeit. Eine Aufstellung von Fahrradboxen in Wohngebieten als Abstellmöglichkeit für Anwohnerinnen und Anwohner ist nicht vorgesehen. Alternativ zu Fahrradboxen wird in einem Pilotprojekt "Wohnungsnahes Fahrradparken" erstmalig im Ortsbezirk 2 in Frankfurt ein Standort für ein Fahrradhäuschen erprobt. In diesem Pilotprojekt sollen der rechtliche Rahmen sowie die administrativen und organisatorischen Erfordernisse beim Aufstellen von Fahrradhäuschen auf öffentlichem Grund geprüft werden. Diese Fahrradhäuschen bieten eine witterungs-, diebstahl- und vandalismusgeschützte Fahrradunterbringung für Personen, die über keine oder nur sehr unkomfortable Abstellmöglichkeiten auf ihrem Grundstück oder in ihrem Gebäude verfügen. Nach Abschluss dieses Pilotprojektes werden die Erkenntnisse ausgewertet und vor allem in Bezug auf ihre Übertragbarkeit auf andere Ortsbezirke beurteilt. Zurzeit befindet sich der Magistrat in der Abstimmung mit den künftigen Nutzern. Die Schaffung von Fahrradabstellplätzen im öffentlichen Raum in Form von Anlehnbügeln ist prinzipiell möglich und erfolgt nach Antragstellung durch den Ortsbeirat und Prüfung der vorgeschlagenen Standorte durch den Magistrat. Grundsätzlich ist Carsharing für den Magistrat ein wichtiger Baustein einer stadt- und umweltverträglichen Mobilität. Insbesondere für das stationsgebundene Carsharing sind entlastende Wirkungen bei der Parkraumnachfrage nachgewiesen worden. Darüber hinaus bestehen Potenziale für eine Stärkung des Umweltverbundes und Emissionsminderungen. Carsharing wird in Frankfurt am Main bereits von mehreren Anbietern ermöglicht. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist eine Reservierung von öffentlichem Verkehrsraum aktuell ausschließlich für Behinderten- und Bewohnerparkplätze möglich. Daher befinden sich auch die Carsharing-Stellplätze bislang ausschließlich auf privatem Grund. Der Deutsche Bundestag hat am 30. März 2017 das Carsharing-Gesetz (CsgG) verabschiedet, das unter anderem die Einrichtung von Parkflächen für Carsharing-Stationen auch im öffentlichen Raum vorsieht. Das Gesetz tritt am 1. September 2017 in Kraft. Das Gesetz enthält außerdem Ermächtigungen zur Änderung der StVO, da darin insbesondere die entsprechenden Verkehrszeichen und Anordnungs-Voraussetzungen zu regeln sind. Zusätzlich sind noch verschiedene bundes- und landesrechtliche Regelungen an die Zielrichtung des Gesetzes anzupassen, bevor der Magistrat im Sinne des Gesetzes handlungsberechtigt ist. Der Magistrat beobachtet diesen Prozess und wird auf Basis der endgültigen Regelungen die Handlungsmöglichkeiten im Stadtgebiet ausloten. Zu 5.: Baustellenbedingt besteht aktuell eine Durchfahrtsmöglichkeit. Nach Abschluss der Bauarbeiten können von der Oeserstraße beziehungsweise Josef-Benner-Weg zur Therese-Herger-Anlage wie zuvor nur zu Fußgehende und Radfahrende gelangen. Zu 6.: Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Geländer wieder instandgesetzt und das Hundeschild aufgestellt. Die Anlage ist nicht als Grünanlage für den Aufenthalt oder zum Durchlaufen von Besucherinnen und Besuchern entworfen worden. Es handelt sich hierbei um einen Mittelstreifen. Es ist auf der Seite der Grünfläche kein Fußweg angelegt und es gibt keinen sicheren Übergang. Für die Errichtung von Spielgeräten ist die Anlage ungeeignet, weil sie wegen ihrer Nord-Südausrichtung sehr heiß wird. Die Straße wird nicht nur von Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern auch wegen des vorhandenen Kindergartens genutzt. Durch den Hol- und Bringdienst der Eltern ist in der Straße ein dauerhafter Verkehr zu beobachten, der auch eine hohe Abgasbelastung zur Folge hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1748 Antrag vom 19.08.2018, OF 791/6