Nied: Situation im Wohngebiet Ferdinand-Scholling-Ring und Therese-Herger-Anlage durch Ge-schwindigkeitsreduzierung, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität verbessern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST
1896
Betreff: Nied: Situation im
Wohngebiet Ferdinand-Scholling-Ring und Therese-Herger-Anlage durch
Ge-schwindigkeitsreduzierung, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität
verbessern Zu 1.: Im Zeitraum vom 7. bis zum 28. Juni 2017 wurden drei
Geschwindigkeitskontrollen zu verschiedenen Tageszeiten durchgeführt. In
insgesamt 3,5 Messstunden wurden lediglich 40 Fahrzeuge erfasst. Davon
überschritten insgesamt drei Fahrzeuge die Geschwindigkeit im sanktionierbaren
Bereich (ab 39 km/h). Die Ergebnisse sind deckungsgleich mit den Ergebnissen
aus dem Monat Januar 2017. Aufgrund der geringen Verkehrsdichte wird zunächst
von weiteren Geschwindigkeitskontrollen abgesehen. Der Fokus der Städtischen
Verkehrspolizei muss auf verkehrlichen Schwerpunkten liegen. Zu 2.: Durch ein versetztes Parken wird der Bereich für
Fahrzeugführende unübersichtlich und schwer einzusehen. Auch würde sich dadurch
ein Gefahrenpotenzial für zu Fußgehende ergeben. Weiterhin könnte es im
Begegnungsverkehr zu Konflikten kommen, insbesondere wenn Fahrzeuge aus der
Therese-Herger-Anlage in den Ferdinand-Scholl-Ring einbiegen. Auch die Messergebnisse geben keinen
Anlass für eine derartige Maßnahme. Zu 3.: Die Toranlage auf dem Spielplatz ist einer von zwei
benötigten Fluchtwegen. Durch das Anbringen einer kindersicheren Türöffnung ist
diese Funktion nicht mehr gegeben. Der Schutz der Kinder ist bei geschlossenem
Tor in ausreichendem Maß gewährleistet, zumal Kleinkinder sich immer in
Begleitung von Erwachsen auf dem Spielplatz aufhalten. Zu 4.: Die Stadt Frankfurt am Main misst der systematischen
Standortauswahl für Ladestelleninfrastruktur eine hohe Bedeutung bei.
Überlegungen sollten dabei nicht auf einzelne Flächen oder Bereiche begrenzt
werden, sondern gesamtstädtisch und kriterienbasiert erfolgen. Aufgrund der im
öffentlichen Straßenraum hohen Flächenkonkurrenzen sollte ein besonderer
Schwerpunkt auf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur im privaten Bereich
gelegt werden. Zudem können die Akkus herkömmlicher E-Bikes an
Standard-Steckdosen geladen werden. Die Stadt Frankfurt wird im Rahmen ihres
Bike+Ride-Konzeptes an ausgewählten Stationen des schienengebundenen ÖPNV
Fahrradboxen aufstellen. Zurzeit läuft eine Überprüfung der Umsetzbarkeit. Eine
Aufstellung von Fahrradboxen in Wohngebieten als Abstellmöglichkeit für
Anwohnerinnen und Anwohner ist nicht vorgesehen. Alternativ zu Fahrradboxen wird in einem
Pilotprojekt "Wohnungsnahes Fahrradparken" erstmalig im Ortsbezirk 2
in Frankfurt ein Standort für ein Fahrradhäuschen erprobt. In diesem Pilotprojekt sollen der
rechtliche Rahmen sowie die administrativen und organisatorischen Erfordernisse
beim Aufstellen von Fahrradhäuschen auf öffentlichem Grund geprüft werden.
Diese Fahrradhäuschen bieten eine witterungs-, diebstahl- und
vandalismusgeschützte Fahrradunterbringung für Personen, die über keine oder
nur sehr unkomfortable Abstellmöglichkeiten auf ihrem Grundstück oder in ihrem
Gebäude verfügen. Nach Abschluss dieses Pilotprojektes werden die Erkenntnisse
ausgewertet und vor allem in Bezug auf ihre Übertragbarkeit auf andere
Ortsbezirke beurteilt. Zurzeit befindet sich der Magistrat in der Abstimmung
mit den künftigen Nutzern. Die Schaffung von Fahrradabstellplätzen im
öffentlichen Raum in Form von Anlehnbügeln ist prinzipiell möglich und erfolgt
nach Antragstellung durch den Ortsbeirat und Prüfung der vorgeschlagenen
Standorte durch den Magistrat. Grundsätzlich ist Carsharing für den Magistrat ein
wichtiger Baustein einer stadt- und umweltverträglichen Mobilität. Insbesondere
für das stationsgebundene Carsharing sind entlastende Wirkungen bei der
Parkraumnachfrage nachgewiesen worden. Darüber hinaus bestehen Potenziale für
eine Stärkung des Umweltverbundes und Emissionsminderungen. Carsharing wird in Frankfurt am Main
bereits von mehreren Anbietern ermöglicht. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
ist eine Reservierung von öffentlichem Verkehrsraum aktuell ausschließlich
für Behinderten- und Bewohnerparkplätze möglich. Daher befinden sich auch die
Carsharing-Stellplätze bislang ausschließlich auf privatem Grund. Der Deutsche Bundestag hat am 30. März 2017 das
Carsharing-Gesetz (CsgG) verabschiedet, das unter anderem die Einrichtung
von Parkflächen für Carsharing-Stationen auch im öffentlichen Raum vorsieht.
Das Gesetz tritt am 1. September 2017 in Kraft. Das Gesetz enthält außerdem Ermächtigungen zur
Änderung der StVO, da darin insbesondere die entsprechenden
Verkehrszeichen und Anordnungs-Voraussetzungen zu regeln sind. Zusätzlich sind
noch verschiedene bundes- und landesrechtliche Regelungen an die Zielrichtung
des Gesetzes anzupassen, bevor der Magistrat im Sinne des Gesetzes
handlungsberechtigt ist. Der Magistrat beobachtet diesen Prozess und wird auf
Basis der endgültigen Regelungen die Handlungsmöglichkeiten im Stadtgebiet
ausloten. Zu 5.: Baustellenbedingt besteht aktuell eine
Durchfahrtsmöglichkeit. Nach Abschluss der Bauarbeiten können von der
Oeserstraße beziehungsweise Josef-Benner-Weg zur Therese-Herger-Anlage wie
zuvor nur zu Fußgehende und Radfahrende gelangen. Zu 6.: Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Geländer
wieder instandgesetzt und das Hundeschild aufgestellt. Die Anlage ist nicht als Grünanlage für den
Aufenthalt oder zum Durchlaufen von Besucherinnen und Besuchern entworfen
worden. Es handelt sich hierbei um einen Mittelstreifen. Es ist auf der
Seite der Grünfläche kein Fußweg angelegt und es gibt keinen sicheren Übergang.
Für die Errichtung von Spielgeräten ist die Anlage ungeeignet, weil sie wegen
ihrer Nord-Südausrichtung sehr heiß wird. Die Straße wird nicht nur von
Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern auch wegen des vorhandenen Kindergartens
genutzt. Durch den Hol- und Bringdienst der Eltern ist in der Straße ein
dauerhafter Verkehr zu beobachten, der auch eine hohe Abgasbelastung zur Folge
hat. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2017, OM 1748
Antrag vom
19.08.2018, OF
791/6