Gehweg Düsseldorfer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Eine Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass der Abfalleimer bereits entfernt wurde. Zu 2.: Der Fußgängertunnel hat eine Durchgangsbreite von 1,60 - 1,80 m und entspricht damit einer ausreichenden Durchgangsbreite für Rollstuhlfahrer_innen und Personen mit Kinderwagen. Eine Freigabe der rechten Fahrspur ist nicht erforderlich.