Zeilsheim: Straßenverwerfungen an der Kreuzung Anschlussstelle Zeilsheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST
1894
Betreff: Zeilsheim:
Straßenverwerfungen an der Kreuzung Anschlussstelle Zeilsheim Die Ausfahrt Zeilsheim und die
Hofheimer Straße gehören zum Bereich der Bundesautobahn A 66 und liegen nicht
in der Vermögensverwaltung der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat kann hier
lediglich einen Lösungsvorschlag bei Hessen Mobil anstoßen. Der Magistrat wird den Lösungsvorschlag dem
Ortsbeirat unaufgefordert zur Kenntnis geben, sobald dieser vorliegt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2017, OM 1744