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Zeilsheim: Straßenverwerfungen an der Kreuzung Anschlussstelle Zeilsheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1894 Betreff: Zeilsheim: Straßenverwerfungen an der Kreuzung Anschlussstelle Zeilsheim Die Ausfahrt Zeilsheim und die Hofheimer Straße gehören zum Bereich der Bundesautobahn A 66 und liegen nicht in der Vermögensverwaltung der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat kann hier lediglich einen Lösungsvorschlag bei Hessen Mobil anstoßen. Der Magistrat wird den Lösungsvorschlag dem Ortsbeirat unaufgefordert zur Kenntnis geben, sobald dieser vorliegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1744

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