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Minerva-Brunnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1893

Betreff: Minerva-Brunnen Ob ein denkmalgeschützter historischer Zierbrunnen als Trinkbrunnen genutzt werden kann, wird der Magistrat in einer Testphase am Löwenbrunnen, Fahrgasse 27, überprüfen. Der Minerva-Brunnen ist, wie alle anderen Brunnen auch, aus hygienischer Sicht nicht als Trinkwasserspender ausgestattet. Eine Voruntersuchung zu der vorhandenen Verrohrung, regelmäßige Wartungen, Reinigungen (Desinfizierung) und Wasseruntersuchungen sind Vorgaben, die für den Betrieb eines Trinkwasserbrunnens als Mindestanforderungen gestellt werden. Dies ist für das knapp bemessene Brunnenbudget auf Dauer nicht tragbar. Nach Rücksprache mit der Mainova, die im Laufe der letzten Jahre drei Trinkwasserstelen in Frankfurt aufgestellt hat, steht der finanzielle Aufwand nicht in Relation zu der Nutzung der Trinkwasserspender. Daher hat sich die Mainova auch gegen die Aufstellung von weiteren Trinkwasserstelen ausgesprochen. Die Reinigung des Hinweisschildes wird beauftragt.

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