Bewohnerparken im Mertonviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST
1893
Betreff: Bewohnerparken im
Mertonviertel Die Anordnung von Bewohnerparkbereichen ist
rechtlich nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund
eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers
regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich zumutbarer
Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zu finden.
Sowohl im bestehenden Wohngebiet des Mertonviertels
als auch im Neubaugebiet An der Sandelmühle wurden bzw. werden die Stellplätze
gemäß der jeweils gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main
nachgewiesen. Daher ist der formal notwendige Mangel an privaten Stellflächen
nicht gegeben und die Einrichtung des Bewohnerparkens rechtlich nicht
zulässig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.09.2012, V 506