Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bewohnerparken im Mertonviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1893 Betreff: Bewohnerparken im Mertonviertel Die Anordnung von Bewohnerparkbereichen ist rechtlich nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zu finden. Sowohl im bestehenden Wohngebiet des Mertonviertels als auch im Neubaugebiet An der Sandelmühle wurden bzw. werden die Stellplätze gemäß der jeweils gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main nachgewiesen. Daher ist der formal notwendige Mangel an privaten Stellflächen nicht gegeben und die Einrichtung des Bewohnerparkens rechtlich nicht zulässig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 506

Verknüpfte Vorlagen