Feuerwehrzufahrt Leonardo-da-Vinci-Allee 18
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1890
Betreff: Feuerwehrzufahrt Leonardo-da-Vinci-Allee 18 Die Einfahrt ist durch einen abgesenkten Bordstein sowie unterschiedliche Verlegerichtung der Pflasterung deutlich als solche erkennbar hergestellt. Zusätzlich weist die ortsfeste Beschilderung auf die Einfahrt hin (gesiegelte Feuerwehrzufahrt). Die Städtische Verkehrspolizei führt Kontrollen in der Leonardo-da-Vinci-Allee durch, die verbotswidriges Parken jedoch nicht unterbinden können. Es besteht die Möglichkeit, zur Absicherung entsprechende Stahlabweiser mit Feuerwehrschließung zu installieren. Die Kosten sind von dem Antragsteller zu tragen.