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Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet "Im Hilgenfeld" am Frankfurter Berg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1888 Betreff: Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet "Im Hilgenfeld" am Frankfurter Berg Basis der Grundlagenermittlung im Vorfeld des Wettbewerbes zum Bebauungsplan 813 "Hilgenfeld" bilden eine erste überschlägige Abschätzung der Verkehrser-zeugung im Kraftfahrzeugverkehr sowie der Leistungsfähigkeit der im Umfeld befindlichen Knotenpunkte anhand von Zählungen. Für die Betrachtung der Leistungs-fähigkeit wurden die Straßenplanungen im Zuge der Verlängerung der U 5 zum Frankfurter Berg zu Grunde gelegt. Der maßgebliche Knotenpunkt ist zu diesem Zeitpunkt die Kreuzung Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg. Aus der überschlägigen Abschätzung der Verkehrserzeugung mit Standardwerten ergeben sich für etwa 800 Wohneinheiten etwa 3.000 Kfz-Fahrten in 24 Stunden. Die daraus ableitbaren Spitzenstundenwerte können bei überschlägiger Betrachtung an der Kreuzung Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg nach Herstellung der U 5-Verlängerung noch abgewickelt werden. Im weiteren Verfahren wird mit dem Ergebnis des Wettbewerbes eine detailliertere Verkehrsuntersuchung erarbeitet, die dann dem Ortsbeirat selbstverständlich vorgestellt wird. Dabei werden sowohl die Verkehrserzeugung als auch die Leistungsfähigkeitsbetrachtung für den maßgeblichen Knotenpunkt detailliert überprüft. Für den Fall, dass die Verlängerung der U 5 sich ggf. weiter verzögert, sollen auch alternative oder vorgreifende Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit an der o. g. Kreuzung untersucht werden. Überlegungen zur Organisation des Baustellenverkehrs zum "Hilgenfeld" in Ver-bindung mit den Baumaßnahmen der Main-Weser-Bahn liegen noch nicht vor. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit dazu informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1752

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