Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet "Im Hilgenfeld" am Frankfurter Berg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST
1888
Betreff: Abführung des
Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet "Im Hilgenfeld" am
Frankfurter Berg Basis der Grundlagenermittlung im
Vorfeld des Wettbewerbes zum Bebauungsplan 813 "Hilgenfeld" bilden eine erste
überschlägige Abschätzung der Verkehrser-zeugung im Kraftfahrzeugverkehr sowie
der Leistungsfähigkeit der im Umfeld befindlichen Knotenpunkte anhand von
Zählungen. Für die Betrachtung der Leistungs-fähigkeit wurden die
Straßenplanungen im Zuge der Verlängerung der U 5 zum Frankfurter Berg zu
Grunde gelegt. Der maßgebliche Knotenpunkt ist zu diesem Zeitpunkt die Kreuzung
Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg. Aus der überschlägigen Abschätzung der
Verkehrserzeugung mit Standardwerten ergeben sich für etwa 800 Wohneinheiten
etwa 3.000 Kfz-Fahrten in 24 Stunden. Die daraus ableitbaren
Spitzenstundenwerte können bei überschlägiger Betrachtung an der Kreuzung
Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg nach Herstellung der U
5-Verlängerung noch abgewickelt werden. Im weiteren Verfahren wird mit dem Ergebnis des
Wettbewerbes eine detailliertere Verkehrsuntersuchung erarbeitet, die dann dem
Ortsbeirat selbstverständlich vorgestellt wird. Dabei werden sowohl die
Verkehrserzeugung als auch die Leistungsfähigkeitsbetrachtung für den
maßgeblichen Knotenpunkt detailliert überprüft. Für den Fall, dass die
Verlängerung der U 5 sich ggf. weiter verzögert, sollen auch alternative oder
vorgreifende Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit an der o. g.
Kreuzung untersucht werden. Überlegungen zur Organisation des Baustellenverkehrs
zum "Hilgenfeld" in Ver-bindung mit den Baumaßnahmen der Main-Weser-Bahn liegen
noch nicht vor. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit dazu informieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2017, OM 1752