Fahrradständer Wittelsbacherallee 34
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1885
Betreff: Fahrradständer Wittelsbacherallee 34 Der Schutzstreifen zwischen dem Fahrradweg und den angrenzenden Längsparkplätzen bietet bedauerlicher Weise bei einer Breite von ca. 1,00m keinen ausreichenden Platz, um hier Fahrradanlehnbügel zu installieren. Ein Einbau würde in diesem Bereich zu Behinderungen des Radweges führen und bei den seitlich davon parkenden Fahrzeugen würde das Bedienen der Fahrzeugtüren auf der Beifahrerseite stark eingeschränkt werden. Ein geeigneter Alternativstandort für die gewünschten Fahrradanlehnbügel im öffentlichen Raum und in unmittelbarer Umgebung, steht leider nicht zur Verfügung. Aus vorgenannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.