Open-Air-Kino in Sachsenhausen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Wie in der Grünanlagensatzung festgelegt, stehen Parks- und Grünanlagen grundsätzlich nicht für Veranstaltungen zur Verfügung, sondern dienen als Ruhezonen innerhalb der Stadt und dienen zugleich dem Ausgleich der vielfältigen Umweltbelastungen der Großstadt. Unabhängig von der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Corona-Virus wird auch in Zukunft von Großveranstaltungen und Angeboten für größere Menschenansammlungen in Parkanlagen abgesehen. Aufgrund der in "coronafreien" Zeiten bereits fest etablierten Großveranstaltungen, die auf dem Gelände des Stadionbades stattfinden, verfügt das Stadionbad über keine weiteren freien Kapazitäten an Flächen, die für Open-Air-Kinoveranstaltungen geeignet wären.