Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk
Stellungnahme des Magistrats
Alle vorhanden Schulwege sind auf www.geoportal.frankfurt.de digitalisiert. Im Rahmen dessen werden und wurden Schulwege erneut betrachtet und auf Veränderungen durch die wachsenden Stadt Frankfurt im Rahmen des § 161 Hessisches Schulgesetzt überprüft. Bei Unklarheiten führt die Behörde eine Begehung durch. Schulwege, die nach § 161 Hessisches Schulgesetz als gefährlich eingestuft werden, dürfen für Kinder nicht empfohlen werden. Die Gefährlichkeit von Schulwegen wird in der Kommentierung des § 161 Hessisches Schulgesetz wie folgt definiert: "4.2 Besondere Gefährdung Der Entfernungsmaßstab kann nach Absatz 2 Satz 2 dann zurücktreten, wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet. Die allgemeinen Gefährdungen..., wie die städtische Verkehrsgefährdung, Überquerung stark befahrener Straßen, Unterführungen, wenig genutzte Wege im ländlichen Bereichen, begründen keine Ausnahme. Es müssen besondere Umstände hinzutreten, z.B. größere Strecken entlang stark frequentierter Straßen ohne getrennten Fußweg, Wege durch unübersichtliches oder unwegsames Gelände und dichten Wald... an einem Brennpunkt der Drogenszene entlang...oder nach dem Umständen des Einzelfalls die Gefahr eines Sexualverbrechens...Der Schulweg liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Eltern. ..." Gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 22.12.2009 erarbeitet die Schulleitung mindestens für die Jahrgänge 1 bis 7 einen Schulwegplan, in denen die sichersten Wege zu Fuß zur Schule empfohlen werden. Bei der Schulwegplanung erstreckt sich die Mitwirkung der Polizei auf eine Beratung der Schulen. Schulaufsichtsbehörden, Schulträger, Schulen und Eltern stehen beratend und unterstützend zur Seite. Die Beteiligung von Eltern durch die Schulen wird ausdrücklich begrüßt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigt in der Vergangenheit die fachliche Einschätzung, dass der Schulwegplan maßgebend ist. Durch den Schulwegplan der Michael-Grzimek-Schule wurde der Weg "Homburger Landstraße" zwischen Bonames und Nieder-Eschbach von der Schulleitung als sicher benannt. Dies ist im Schulwegplan von 2015 nachzulesen. Der Schulweg zeigt keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" (siehe Abbildung in lila). Der betreffende Schulweg ist mit Wohnhäusern erschlossen. Zudem ist der Abschnitt der Homburger Landstraße ca. 277,92 m lang. Es gibt einen Fußweg, Bebauungen sowie Beleuchtung. Dessen ungeachtet hat der Magistrat entschieden, dass im Rahmen einer freiwilligen Leistung diese Kosten für alle Kinder, die von Bonames zur Michael-Grzimek-Schule bzw. von Bonames zur Otto-Hahn-Schule theoretisch über die Homburger Landstraße laufen müssten und deren Weg die vom Gesetz geforderte Mindestentfernung (2.000 m Fußweg im Grundschulbereich; 3.000 m Fußweg ab der 5. Klasse) unterschreitet weiterhin übernommen werden sollen. Die Bescheide für die weiteren Beförderungsentgelte für Schüler*innen wurden bereits am 25.06.2021 vom Schulträger versendet.