Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Im Parkhaus Konstablerwache gibt es im Erdgeschoss keine Stellplätze oder andere Flächen die für Fahrräder genutzt werden können. Die Parkebenen 1-5 sind mit dem Fahrrad nicht erreichbar. Das Befahren der Ein- und Ausfahrten ist aus Sicherheitsgründen verboten und die Aufzüge sind für Fahrräder zu klein. Im Parkhaus Hauptwache ist das Befahren des Erdgeschosses mit Fahrrädern aus Sicherheitsgründen ebenfalls verboten. Aus Nutzungs- und Denkmalschutzgründen ist eine alternative Ausgestaltung nicht möglich.