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Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Leonhardsgasse wird zwischen Wilhelmshöher Straße und Hochstädter Straße im 2-Richtungs-Verkehr befahren. In diesem Straßenabschnitt gibt es wechselnde Fahrbahnbreiten und leichte Kurven. An vielen Stellen liegt bei abgestellten Kraftfahrzeugen eine enge Stelle im Sinne des § 12 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten und Belange der Branddirektion (insbesondere Schleppkurven von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr) ist eine Aufhebung der Verkehrszeichen 283-10 / -20 / -30 StVO (absolutes Haltverbot - Anfang - Aufstellung rechts / absolutes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts / absolutes Haltverbot - Mitte - Aufstellung rechts) aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht sinnvoll. Der Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht entsprochen werden. Im betroffenen Gebiet kontrolliert die Städtische Verkehrspolizei vereinzelt im Rahmen der allgemeinen Streifenfahrten. Eine Erhöhung der Überwachungsintensität lässt sich aufgrund der vielen verkehrlichen Schwerpunkte im gesamten Stadtgebiet nicht realisieren. Im Bereich zwischen Hochstädter Straße und Gwinnerstraße ist das Parken auf der südlichen Fahrbahnseite gestattet.

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