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Messung mittels ViaCount-Geräten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Charlotte-Schiffler-Straße ist eine Sackgasse und liegt in einem reinen Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr. Die Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen (VZ) 325.1/ 325.2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ausgewiesen, was für die Verkehrsteilnehmenden auch klar erkennbar ist. An der Einmündung befindet sich ein Piktogramm auf dem Boden (VZ 136 StVO "Kinder"). Die Straße führt kreisförmig um einen größeren Wohnblock herum und hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von circa 120 Meter. Die Verkehrsmenge ist entsprechend gering. Die örtlichen Gegebenheiten lassen keine Geschwindigkeitskontrollen zu. Unabhängig davon würden diese Kontrollen zu Lasten tatsächlich gefährdeter Straßen (mit verkehrlichem Schwerpunkt) gehen. Aus den genannten Gründen beziehungsweise vorherrschenden Gegebenheiten, sieht der Magistrat von Messungen mittels ViaCount-Geräten ab. Der Anregung kann nicht entsprochen werden.

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