Begrünung einer Mauer im oberen Bornheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Mauer befindet sich in Privateigentum. Einer gärtnerischen oder baulichen Veränderung, insbesondere der Bepflanzung mit Kletter- oder Rankpflanzen, muss der Eigentümer zustimmen. Darüber hinaus hat der Magistrat im Rahmen der fachtechnischen Prüfung festgestellt, dass die Mauer freistehend errichtet ist und keine statische Vorsorge für eine zusätzliche Begrünung aufweist. Eine flächige oder rankende Bepflanzung könnte zu Feuchtigkeitseinträgen, Frostschäden sowie einer Beeinträchtigung der Bausubstanz führen. Der Magistrat sieht daher keine Möglichkeit, die Anregung umzusetzen.