Anbringen eines Verkehrsspiegels
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich vor Ort ein Bild von der Lage verschafft und festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Der Einmündungsbereich ist durch die vorhandenen Gegebenheiten bereits besser einzusehen als viele andere Einmündungsbereiche. Es ist den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Querverkehr einzureihen. Kraftfahrzeuge, die aus dem Eduard-Bernstein-Weg kommen, müssen den Fahrzeugen aus dem Hammarskjöldring Vorfahrt gewähren (VZ 205 StVO). Die Höchstgeschwindigkeit im Hammarskjöldring ist auf 30 Stundenkilometer begrenzt. Zudem handelt es sich hierbei um eine Einbahnstraße. Die Sichtverhältnisse aus dem Eduard-Bernstein-Weg nach rechts in den Hammarskjöldring sind einwandfrei. Es wurden bereits einige Maßnahmen durchgeführt, um die Sichtverhältnisse zu verbessern: So befindet sich unmittelbar am Einmündungsbereich eine etwa vier bis fünf Meter lange Zickzackmarkierung (VZ 299 StVO). Anschließend ist ein Zebrastreifen markiert und beschildert (VZ 350 StVO). Hinter dem Zebrastreifen befindet sich eine etwa vier bis fünf Meter lange Sperrfläche (VZ 298 StVO). Der Magistrat kann der Anregung daher nicht entsprechen.