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Einrichtung von Parkplätzen in der Mörfelder Landstraße hier: zwischen Einmündung Beuthener Straße und Einmündung Breslauer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das linksseitige Parken am Bordstein im vorgenannten Bereich der stadteinwärts-führenden Fahrbahn der Mörfelder Landstraße kann aus Verkehrssicherheitsgründen nicht legalisiert werden. Stadteinwärts befindet sich unmittelbar nach der Bordsteinkante die Gleisanlage der Straßenbahn. Unachtsam geöffnete Fahrertüren können in das Lichtraumprofil einer ankommenden Straßenbahn ragen. Auf Grund der geringen Aufstellfläche zwischen der Bordsteinkante und den Gleisen kann es auch für Fahrzeugführende, die in ihr Fahrzeug ein- bzw. aussteigen zu gefährlichen Situationen bei einer gleichzeitig vorbeifahrenden Straßenbahn kommen. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.