Zwei Verkehrsinseln in der Zehnmorgenstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Nußzeil
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST
1863
Betreff: Zwei
Verkehrsinseln in der Zehnmorgenstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der
Nußzeil Die Autofahrer verstoßen gegen die
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wenn sie die bestehende Beschilderung
"Vorgeschriebene Vorbeifahrt: rechts vorbei" (Verkehrszeichen 222-20
StVO) missachten und haltende Linienbusse links überholen. Mit weiteren
straßenverkehrsbehördlichen sowie planerischen Mitteln ist dem individuellen
Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender nicht abzuhelfen. In nächster Zeit werden in den Bereichen nach den
Bushaltestellen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Der Magistrat
informiert ergänzend die originär für den fließenden Verkehr zuständige Polizei
über die genannte Verkehrssituation. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.06.2017, V 500