Zwei Verkehrsinseln in der Zehnmorgenstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Nußzeil
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1863
Betreff: Zwei Verkehrsinseln in der Zehnmorgenstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Nußzeil Die Autofahrer verstoßen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wenn sie die bestehende Beschilderung "Vorgeschriebene Vorbeifahrt: rechts vorbei" (Verkehrszeichen 222-20 StVO) missachten und haltende Linienbusse links überholen. Mit weiteren straßenverkehrsbehördlichen sowie planerischen Mitteln ist dem individuellen Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender nicht abzuhelfen. In nächster Zeit werden in den Bereichen nach den Bushaltestellen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Der Magistrat informiert ergänzend die originär für den fließenden Verkehr zuständige Polizei über die genannte Verkehrssituation.