Wasserrohrbrüche während der Löscharbeiten der Waldorfkita in der Friedlebenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2018, ST 185 Betreff: Wasserrohrbrüche während der Löscharbeiten der
Waldorfkita in der Friedlebenstraße Grundsätzlich ist festzustellen,
dass die öffentliche Wasserversorgung mit den dazugehörenden
Trinkwasserleitungen in allen öffentlich gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen
im Eigentum der Mainova AG ist. Betriebsführerin dieser Leitungen ist die
100-prozentige Mainova-Tochter Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM). Die NRM ist
zum 1. Juli 2005 als Netzgesellschaft für die Sparten Strom, Gas, Wasser und
Wärme gegründet worden. Sie hat die operative Verantwortung für den Betrieb
dieser Netze. Zu 1. In der Friedlebenstraße sind Mainova keine privaten
Leitungen bekannt. Hervorzuheben ist dabei jedoch ein historischer
Sachverhalt basierend auf einer ehemaligen Satzung der Stadt Frankfurt a.M. aus
dem Jahr 1923, wonach Hausanschlussleitungen für Trinkwasser ab der
Grundstücksgrenze im Eigentum des Grundstückseigentümers stehen. Erst seit dem 1. Januar 2001 geht
bei Neubau oder Sanierung solcher Hausanschlüsse das Eigentum der
Trinkwasserleitung an die Mainova AG über. Die Erneuerung dieser im privaten Eigentum
befindlichen alten Trinkwasserleitungen wird auch nur dann durchgeführt, wenn
der Grundstückseigentümer dem zustimmt. Gelegentlich gibt es Eigentümer, die die Sanierung
ihres Abschnittes nicht wünschen, obwohl mit dem Eigentum an der Leitung auch
alle Unterhaltungskosten an die Mainova übergehen. Dann bleibt solch eine
Leitung mit allen Risiken zunächst in dessen Eigentum. Zu 2. Bei den Trinkwasser-Hausanschlussleitungen im
privaten Eigentum, die noch der vorgenannten alten Satzung unterliegen, wird
der Grundstückseigentümer angeschrieben, wenn diese im Rahmen der
Sanierungsprogramme der Mainova bzw. NRM mit erneuert werden könnten. Mainova
bietet dann an, das private Teilstück in ihr Eigentum zu übernehmen und
zukünftig für die Instandhaltung zu sorgen. Faktisch kann Mainova jedoch keinen
Kunden zwingen seine Leitung sanieren zu lassen. Zu 3. Infolge des Wasserrohrbruchs kam es kurzzeitig
zu einer Behinderung der Löscharbeiten. Mit erhöhtem Personal und
Materialeinsatz konnte zeitnah eine alternative Löschwasserversorgung
sichergestellt werden. Eine Gefährdung von Einsatzkräften und anliegenden
Gebäuden bestand nicht. Zu 4. Es gibt abgesehen von Netzen auf privaten großen
Grundstücken mit eigener Wasserversorgung (Industrie, Gewerbe, sonstige Dritte)
keine "privaten" Trinkwassernetze der öffentlichen Versorgung in Frankfurt.
Ausnahmen bilden ggf. noch
Leitungen in einigen wenigen Privatstraßen. Bei diesen Kunden übergibt Mainova
das Wasser an einem Übergabe-Messschacht an den Betreiber der
Privatleitung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.11.2017, V 670