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Erfrischungsbrunnen auf dem Gravensteiner Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Trinkbrunnen sind eine geeignete Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser. Die Auswahl der Standorte erfolgt in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern entsprechend dem Überwärmungspotential des Platzes / der Umgebung, dem Bedarf an Trinkwasser an diesem Ort (z.B. nicht in der Nähe des Wohnortes der Nutzerinnen und Nutzer, kein weiterer Trinkbrunnen in fußläufiger Nähe, längerer Aufenthalt von Personen, hohe Nutzungswahrscheinlichkeit) und der Realisierbarkeit. Der Gravensteiner Platz befindet sich bereits auf der umfänglichen Liste potentieller weiterer Trinkbrunnenstandorte. Auf dem Gravensteiner Platz ist eine großen Dichte an Lokalen und Einkaufsmöglichkeiten vorhanden, so dass die Ausweitung des kostenlosen "Refill-Angebotes" eine einfache und kostengünstige Möglichkeit zur Versorgung mit kostenfreiem Trinkwasser sein kann. Unternehmen und Privatpersonen können ebenso Trinkbrunnen auf eigenem Gelände errichten. Sind diese öffentlich zugänglich, kann die Installation zu 50% durch das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" bezuschusst werden.

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