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Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Vorläufige Stellungnahme: Der betreffende Bereich liegt im westlichsten Teil der Straße Schwanheimer Ufer. Die Straße geht hier in die Auffahrt zur B 40 stadtauswärts über. Nur eine Sackgasse (Höchster Weg) mit Parkplatz und der Zuwegung zur Fähre Höchst schließt sich der Straße Schwanheimer Ufer bei Geradeausfahrt an. Zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich der Auffahrt zur B 40 müsste die vor Ort vorhandene abknickende Vorfahrt aufgehoben werden. Dies ist aufgrund der Verkehrssituation (Hauptverkehrsstrom Richtung B 40) rechtlich nicht möglich. Da ein rechtwinkliges Abbiegen nur mit verminderter Geschwindigkeit erfolgen kann, erübrigt sich eine Prüfung zur gewünschten Geschwindigkeitsreduzierung. Eine Lichtsignalanlage könnte zu Fuß Gehende und Radfahrende sicher über die Fahrbahn führen. Zur weiteren Prüfung wird eine Verkehrszählung veranlasst. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird über weitere Maßnahmen entschieden. Bis zur möglichen Umsetzung weiterer Maßnahmen müssen Verkehrsteilnehmende, denen die Querung zu gefährlich erscheint, den Umweg über die Wege südlich der Straße Schwanheimer Ufer wählen. Eine Querung des Höchster Wegs und der Straße Schwanheimer Ufer am signalisierten Fußgängerüberweg Höhe Schwanheim ist auch für unsichere Verkehrsteilnehmende möglich.