Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die privaten Grundstückseigentümer an den Stichwegen schriftlich aufgefordert wurden, einen Rückschnitt vorzunehmen. Als Frist wurde der 10.09.2021 gesetzt. Darüber hinaus wurden die Eigentümer auf ihre Verkehrssicherungspflicht aufmerksam gemacht. Sollte der Grünrückschnitt nach Ablauf dieser Frist und einer Nachfrist bis zum 22.09.2021 nicht erfolgt sein, so wird der Rückschnitt auf Kosten der Eigentümer durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgen. Die Säuberung des Straßenschildes wurde beauftragt.