Einrichtung eines öffentlichen Bücherschrankes in Fechenheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1854
Betreff: Einrichtung eines öffentlichen Bücherschrankes in Fechenheim Der Magistrat unterstützt die Einrichtung eines Bücherschrankes an einem dafür geeigneten Standort in Fechenheim. Voraussetzung für das Aufstellen eines Bücherschrankes ist, dass der Ortsbeirat um Bücherschrank-Paten wirbt und möglichst mehrere Paten benennt. Der Magistrat wird mit den Bücherschrank-Paten eine Patenschaftsvereinbarung treffen, die den Paten verpflichtet, freiwillig und im Rahmen einer unentgeltlichen, ehrenamtlichen Patenschaft für die Pflege und Instandhaltung des Bücherschrankes Sorge zu tragen.