Gefahrensituation Zeppelinallee/Ecke Ludolfusstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Einmündungstrichter der Ludolfusstraße ist durch Markierungen bereits verringert worden, um einem Abbiegen mit hoher Geschwindigkeit von der Zeppelinallee entgegenzuwirken. Zudem ist die Furt für den Radverkehr mit roter Farbe gekennzeichnet, um für eine höhere Aufmerksamkeit des einbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs zu sorgen. Die einengenden Markierungen im Einmündungsbereich könnten baulich durch Stahlabweiser oder Fahrradbügel unterstützt werden. Eine bauliche Erweiterung des Gehwegs im Bereich der jetzigen Sperrfläche ist daher nicht nötig. Eine Schwelle oder bauliche Anhebung zur Reduzierung der Einfahrgeschwindigkeiten erscheint nicht empfehlenswert. Der Gehweg und der Radweg könnten alternativ höhengleich über den Einmündungstrichter als Gehwegüberfahrt ausgebildet werden. Die Ludolfusstraße erfüllt baulich nicht den Charakter einer Tempo 30-Zone. Mit einer Fahrbahnbreite von 8,50 Meter im oberen Bereich und 10,50 Meter im unteren Bereich ist sie sehr breit und teilweise dreispurig und hat somit den Charakter einer Vorfahrtsstraße. Deshalb ist es nicht möglich, die Ludolfusstraße in die Tempo 30-Zone zu integrieren. Verkehrszählungen werden vorrangig an Unfallschwerpunkten vorgenommen. Eine Unfallhäufungsstelle liegt im betroffenen Bereich nicht vor, weshalb eine Verkehrszählung nicht notwendig ist. Die Städtische Verkehrspolizei führte am 15. Juni 2020 eine Messung in der Ludolfusstraße durch. Von insgesamt 302 erfassten Fahrzeugen überschritt lediglich ein einziges Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier: 59 km/h). Bezüglich der Begrünung wird auf die Notwendigkeit eines regelmäßigen Grünschnitts hingewiesen, um stets gute Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich zu gewährleisten.