Lärmschutz an der Stadtbahnstrecke der A-Linie im Kreuzungsbereich Am Dornbusch
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1850 Betreff: Lärmschutz an der Stadtbahnstrecke der
A-Linie im Kreuzungsbereich Am Dornbusch Die Weichenanlage
Am Dornbusch wurde 2012 grundhaft von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH (VGF) erneuert und entspricht selbstverständlich auch
heute noch dem aktuellen Stand der Technik. Im Zuge der Sperrung der A- Strecke wird die
Weichenanlage vollständig schleif- und schweißtechnisch überarbeitet, sowie
zwei Weicheneingänge ausgetauscht. Durch diese Teilinstandsetzungsarbeiten wird
die Fahrfläche der Schienen wieder in einem absolut technisch neuwertigen
Zustand gebracht. Die Schallemissionen, die derzeit im Bereich des
Streckenabschnitts auftreten, werden durch die Instandsetzungsarbeiten
reduziert. Ein Umbau der Weichenanlage Am
Dornbusch, der auch zu einer spürbaren Reduzierung von Schallemissionen führen
kann, bedarf mindestens einer erheblichen Veränderung der Weichengeometrie.
Solch ein Umbau lässt sich ohne eine vollständige Umgestaltung des gesamten
Knotens inklusive der Straßenführung nicht verwirklichen, da hierzu die
verschiedensten Radien der Abzweige und der Stammstrecke geändert werden
müssten. Innerhalb einer 6- wöchigen Sperrung in den Sommerferien kann solch
eine Umgestaltung nicht erfolgen. Bei einer Umgestaltung mit solcher Tragweite
sind zudem auch im erheblichen Maß Belange des Amts für Straßenbau und
Erschließung, des Straßenverkehrsamts sowie weitere städtische Aufgabenträger
betroffen und damit entsprechend über eine Planfeststellung zu beteiligen.
Im Rahmen des Projektes "Ringstraßenbahn" ist die
Führung der Straßenbahnstrecke über den Knoten Am Dornbusch in den Marbachweg
vorgesehen. Dies bietet die Gelegenheit, auch die o. g. weitgreifenden
baulichen Umgestaltungen durchzuführen um in diesem Bereich schalltechnische
Verbesserungen zu erzielen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2019, OM 4723