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Lärmschutz an der Stadtbahnstrecke der A-Linie im Kreuzungsbereich Am Dornbusch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1850 Betreff: Lärmschutz an der Stadtbahnstrecke der A-Linie im Kreuzungsbereich Am Dornbusch Die Weichenanlage Am Dornbusch wurde 2012 grundhaft von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erneuert und entspricht selbstverständlich auch heute noch dem aktuellen Stand der Technik. Im Zuge der Sperrung der A- Strecke wird die Weichenanlage vollständig schleif- und schweißtechnisch überarbeitet, sowie zwei Weicheneingänge ausgetauscht. Durch diese Teilinstandsetzungsarbeiten wird die Fahrfläche der Schienen wieder in einem absolut technisch neuwertigen Zustand gebracht. Die Schallemissionen, die derzeit im Bereich des Streckenabschnitts auftreten, werden durch die Instandsetzungsarbeiten reduziert. Ein Umbau der Weichenanlage Am Dornbusch, der auch zu einer spürbaren Reduzierung von Schallemissionen führen kann, bedarf mindestens einer erheblichen Veränderung der Weichengeometrie. Solch ein Umbau lässt sich ohne eine vollständige Umgestaltung des gesamten Knotens inklusive der Straßenführung nicht verwirklichen, da hierzu die verschiedensten Radien der Abzweige und der Stammstrecke geändert werden müssten. Innerhalb einer 6- wöchigen Sperrung in den Sommerferien kann solch eine Umgestaltung nicht erfolgen. Bei einer Umgestaltung mit solcher Tragweite sind zudem auch im erheblichen Maß Belange des Amts für Straßenbau und Erschließung, des Straßenverkehrsamts sowie weitere städtische Aufgabenträger betroffen und damit entsprechend über eine Planfeststellung zu beteiligen. Im Rahmen des Projektes "Ringstraßenbahn" ist die Führung der Straßenbahnstrecke über den Knoten Am Dornbusch in den Marbachweg vorgesehen. Dies bietet die Gelegenheit, auch die o. g. weitgreifenden baulichen Umgestaltungen durchzuführen um in diesem Bereich schalltechnische Verbesserungen zu erzielen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4723