Grüner Abbiegepfeil an der Ginnheimer Landstraße/Ecke August-Scheidel-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Da der Signalgeber für den Linksabbieger in die August-Scheidel-Straße einen Richtungspfeil (hier links) aufweist, sind die Verkehrszeichen (VZ) 720 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (bisheriger Grünpfeil) und VZ 721 (Grünpfeil nur für den Radverkehr) für die Gegenrichtung (Rechtsabbieger in die August-Scheidel-Straße) nicht zulässig. Der Anregung kann nicht entsprochen werden.