Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 184
Betreff: Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse Das Verkehrszeichen (VZ) 222-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei" weist lediglich darauf hin, dass an der Verkehrsinsel rechts vorbeizufahren ist. Im vorliegenden Fall ist das VZ 222-20 StVO nach der Einmündung angebracht und hat keine Bedeutung für die Nutzung der Wendemöglichkeit. Um die Wendemöglichkeit jedoch zu verdeutlichen, wird der Magistrat eine Fahrbahnmarkierung aufbringen, wie sie in der Skizze dargestellt ist. Die Markierung wird aufgebracht, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, also voraussichtlich bis Anfang des 2. Quartals 2019.