Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der temporäre Fußgängerüberweg wurde wegen einer Sondernutzung eingerichtet. Der Betreiber der Sondernutzung wurde inzwischen aufgefordert, die Bordsteinüberstände mit Rampen zu versehen. Generell sind bei sämtlichen Baumaßnahmen die Regelungen zur Barrierefreiheit einzuhalten - gerade wenn die Gegebenheiten für Menschen mit eingeschränkter Mobilität unübersichtlich sein können.