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Sperrstreifen Ginnheimer Straße 35 bis 37 und 39

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Grenzmarkierung (Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) zwischen den Zufahrten der genannten Liegenschaften durch eine Sperrfläche (VZ 298 StVO) mit einem Poller (VZ 600-60 StVO) ersetzt wird.

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