Sperrstreifen Ginnheimer Straße 35 bis 37 und 39
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Grenzmarkierung (Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) zwischen den Zufahrten der genannten Liegenschaften durch eine Sperrfläche (VZ 298 StVO) mit einem Poller (VZ 600-60 StVO) ersetzt wird.