Verkehrssicherheit Radverkehr
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat befürwortet die Anregung. Zur wirksamen Entschärfung von Konflikten zwischen dem Rad- und Fußverkehr wurde im Mai 2020 eine verkehrsrechtliche Anordnung verfügt (siehe Plan unten). Die Anordnung sieht vor, das Verkehrszeichen (VZ) 342 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Haifischzähne" zu markieren sowie auf dem Weg von der Siesmayerstraße kommend, das VZ 240 StVO "Gemeinsamer Geh- und Radweg" mit Zusatzzeichen VZ 1000-31 StVO "Verkehr in beide Richtungen" aufzustellen. Mit dem neuen VZ 342 StVO wird angestrebt, die Verkehrsteilnehmenden auf die Gefahrenstellen der schlecht einsehbaren Ecke hinzuweisen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.