Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrssicherheit Radverkehr

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat befürwortet die Anregung. Zur wirksamen Entschärfung von Konflikten zwischen dem Rad- und Fußverkehr wurde im Mai 2020 eine verkehrsrechtliche Anordnung verfügt (siehe Plan unten). Die Anordnung sieht vor, das Verkehrszeichen (VZ) 342 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Haifischzähne" zu markieren sowie auf dem Weg von der Siesmayerstraße kommend, das VZ 240 StVO "Gemeinsamer Geh- und Radweg" mit Zusatzzeichen VZ 1000-31 StVO "Verkehr in beide Richtungen" aufzustellen. Mit dem neuen VZ 342 StVO wird angestrebt, die Verkehrsteilnehmenden auf die Gefahrenstellen der schlecht einsehbaren Ecke hinzuweisen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Verknüpfte Vorlagen