Bepflanzung des Mittelstreifens auf der Gießener Straße zwischen Friedberger Landstraße und Mar-bachweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST
1847
Betreff: Bepflanzung des
Mittelstreifens auf der Gießener Straße zwischen Friedberger Landstraße und
Mar-bachweg Der Magistrat setzt schon seit
Jahren Maßnahmen um, die den Artenreichtum und die Vielfalt in den bestehenden
Grünanlagen und auf den Grünflächen im Straßenbegleitgrün fördern. Dies wird
insbesondere durch die konzeptionelle Umwandlung von Rasen in Wiesenflächen
durch Veränderung der Pflege oder die Neuanlage von Wiesenflächen betrieben.
Dabei handelt es sich um sogenannte "standortgerechte" Wiesen. Dem Magistrat
ist hier die nachhaltige und dauerhafte Entwicklung von Wiesenflächen wichtig.
Die sogenannten "Blumenwiesen"
unterscheiden sich von den bisher angelegten o.g. Wiesenflächen insbesondere
dadurch, dass es sich in den überwiegenden Fällen bei Blumenansaaten um
Mischungen handelt, die meist nur ein- bis zweijährig sind, wenige heimische
Arten aufweisen und damit für die Biodiversität nicht von Belang sind. Sie
zeichnen sich zwar durch eine bunte Blütenpracht aus, müssen aber in der Regel
alle zwei Jahre erneut ausgesät werden und sind damit nur kostenintensiv zu
unterhalten. Der Magistrat favorisiert zur
Steigerung der Biodiversität eine Kombination verschiedener Maßnahmen: Standortgerechte Wieseneinsaaten in
vorrangiger Verwendung mit einem sehr hohen Biodiversitätseffekt für dessen
Bereicherung; Staudenpflanzungen in Einzelfällen, die auch die
Biodiversität fördern, aber auch zu einem optisch ansprechenden farben- und
formenreichen Erscheinungsbild beitragen; Blumenwiesenansaaten als ein- bis zweijährige
Zwischenlösung mit hohem Blütenanteil Der vom Ortsbeirat 10 vorgeschlagene Bereich ist für
eine Umwandlung seitens des Grünflächenamtes als Örtlichkeit bereits erfasst.
Die Festlegung, welche
Maßnahmen tatsächlich vor Ort umgesetzt werden können, wird mit dem Ortsbeirat
zeitnah besprochen. Als Ausführungszeitpunkt ist das Frühjahr 2017 vorgesehen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.08.2016, OM 416