Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bepflanzung des Mittelstreifens auf der Gießener Straße zwischen Friedberger Landstraße und Mar-bachweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1847 Betreff: Bepflanzung des Mittelstreifens auf der Gießener Straße zwischen Friedberger Landstraße und Mar-bachweg Der Magistrat setzt schon seit Jahren Maßnahmen um, die den Artenreichtum und die Vielfalt in den bestehenden Grünanlagen und auf den Grünflächen im Straßenbegleitgrün fördern. Dies wird insbesondere durch die konzeptionelle Umwandlung von Rasen in Wiesenflächen durch Veränderung der Pflege oder die Neuanlage von Wiesenflächen betrieben. Dabei handelt es sich um sogenannte "standortgerechte" Wiesen. Dem Magistrat ist hier die nachhaltige und dauerhafte Entwicklung von Wiesenflächen wichtig. Die sogenannten "Blumenwiesen" unterscheiden sich von den bisher angelegten o.g. Wiesenflächen insbesondere dadurch, dass es sich in den überwiegenden Fällen bei Blumenansaaten um Mischungen handelt, die meist nur ein- bis zweijährig sind, wenige heimische Arten aufweisen und damit für die Biodiversität nicht von Belang sind. Sie zeichnen sich zwar durch eine bunte Blütenpracht aus, müssen aber in der Regel alle zwei Jahre erneut ausgesät werden und sind damit nur kostenintensiv zu unterhalten. Der Magistrat favorisiert zur Steigerung der Biodiversität eine Kombination verschiedener Maßnahmen: Standortgerechte Wieseneinsaaten in vorrangiger Verwendung mit einem sehr hohen Biodiversitätseffekt für dessen Bereicherung; Staudenpflanzungen in Einzelfällen, die auch die Biodiversität fördern, aber auch zu einem optisch ansprechenden farben- und formenreichen Erscheinungsbild beitragen; Blumenwiesenansaaten als ein- bis zweijährige Zwischenlösung mit hohem Blütenanteil Der vom Ortsbeirat 10 vorgeschlagene Bereich ist für eine Umwandlung seitens des Grünflächenamtes als Örtlichkeit bereits erfasst. Die Festlegung, welche Maßnahmen tatsächlich vor Ort umgesetzt werden können, wird mit dem Ortsbeirat zeitnah besprochen. Als Ausführungszeitpunkt ist das Frühjahr 2017 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 416

Verknüpfte Vorlagen